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	<title>Zeitqualität</title>
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	<pubDate>Sun, 29 Apr 2012 10:50:05 +0000</pubDate>
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		<title>Das Verhängnis, nicht zuzuhören</title>
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		<pubDate>Sun, 29 Apr 2012 10:50:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Herbert Kohlmaier</dc:creator>
		
		<category>Glaube und Kirche</category>

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		<description><![CDATA[Am heutigen Sonntag ist das Fest der Heiligen Katharina von Siena. Am Morgen sprach eine Dominikanerin in Radio Stephansdom über diese Frau des Mittelalters, die später den Rang einer Kirchenlehrerin erhielt. Sie habe mit dem Reden nicht gewartet, bis sie gefragt worden sei, sondern ihre Stimme für Reformen der Kirche erhoben. So soll sie ja [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am heutigen Sonntag ist das Fest der Heiligen Katharina von Siena. <a id="more-197"></a>Am Morgen sprach eine Dominikanerin in Radio Stephansdom über diese Frau des Mittelalters, die später den Rang einer Kirchenlehrerin erhielt. Sie habe mit dem Reden nicht gewartet, bis sie gefragt worden sei, sondern ihre Stimme für Reformen der Kirche erhoben. So soll sie ja maßgeblich dazu beigetragen haben, dass die Päpste von Avignon wieder nach Rom zurückkehrten.</p>
<p>Doch nicht immer hörten die Päpste auf Menschen, denen das Wohl der Kirche ein brennendes Anliegen war. Jan Hus wurde als Ketzer von einem Konzil auf dem Scheiterhaufen ermordet, hundert Jahre später Luther gebannt und die Christenheit neuerlich gespalten. Es fehlte gänzlich an dem, was man heute Diskussionskultur nennt: Bei auftretendem Widerspruch die Argumente des Anderen zu hören und sich damit auch in der Form bemüht auseinanderzusetzen, dass man den eigenen Standpunkt kritisch überprüft.</p>
<p>Zu wenig wird auch heute bedacht, dass Jesus selbst ein höchst beeindruckendes Beispiel dieser Haltung bot. Es wird berichtet, dass er einer heidnischen Frau die Heilung ihrer Tochter verweigerte. Nachdem sie ihm widersprochen hatte, änderte er seine Haltung mit den Worten „weil du das gesagt hast“ (Mk 7,25-30; Mt 15,21-28). Offensichtlich wollte der Evangelist damit beschreiben, dass Jesus das Verständnis seiner Sendung im Laufe seines Wirkens änderte. Er erkannte, nicht nur zum Volk Israel gesandt worden zu sein. Eine Frau (!) führte ihm das erfolgreich vor Augen.</p>
<p>Machen wir nun den Sprung in die Gegenwart. Papst Benedikt hat neulich auf die Anliegen der Pfarrerinitiative mit einer Zurechtweisung reagiert, aber andererseits eingeräumt, dass diese aus Sorge um die Kirche handle (vgl. „Gedanken“ Nr. 37 v. 6. ds.). Doch der Wunsch, ihre Argumente in Rom vorzutragen, wird mit der Begründung abgelehnt, es handle sich um ein „Pastoralproblem“. Ein solches wäre vom zuständigen Bischof zu regeln. Es geht ja „nur“ um 400 von 400.000 Priestern. Sie zählen in ihrer Bedrückung angesichts einer immer mehr unmöglich werdenden Seelsorge also weniger als für Jesus eine heidnische Frau.</p>
<p>Ganz offensichtlich wird der Aufschrei angesehener Geistlicher, sobald er nicht mehr ignoriert werden kann, nur als lästiges disziplinäres Problem angesehen, das man los werden will. Kirchenmenschen hätten ja gehorsam zu sein, sogar mit Radikalität. Doch wie jämmerlich ist dieses „Argument“ angesichts der Haltung Jesu! Der Papst sieht sich als dessen Stellvertreter, aber er verhält sich ganz anders als der, in dessen Auftrag er zu handeln vorgibt. Wenn man arrogante Überheblichkeit beschreiben will, sagt man, dass sich der Betreffende „päpstlicher als der Papst“ verhalte. Im vorliegenden Fall wäre das in „göttlicher als Gott“ abzuwandeln.</p>
<p>Ein moralisches, ein theologisches Problem? Nein, es geht hier einfach um eine tief sitzende Fehlhaltung der Hierarchie als Ursache der Kirchenkrise. Dialogverweigerung lässt eine höchst schädliche Verblendung erkennen. Die Meinung, man habe immer und überall allein recht, ist eine Wahnvorstellung. Sie wird von einer anderen Haltung kirchlicher Obrigkeit begleitet, die zumindest ebenso verhängnisvoll ist, nämlich der Angst. Man hält sich die Ohren zu, denn man weiß, man könnte von Problemen hören, die den eigenen Standpunkt erschüttern. Also gebietet man Schweigen und Gehorsam.</p>
<p>Im Namen jenes Jesus, der es als wertlos betrachtete, nur die Brüder (die „Piusbrüder“?) zu grüßen und sich nur jenen zuzuwenden, die einen lieben (Mt 5,46-48). Hörte er doch immer aufmerksam zu und trug uns auf, gleich zu handeln, auf Gott und die Stimme in unserem Herzen zu hören. Und ebenso auf unseren Nächsten, dessen Tun wir niemals von vorneherein verwerfen sollten. Ebenso wird uns geboten, zu reden. Vor allem dann, wenn wir Sorge empfinden, wenn wir meinen, die Dinge könnten zum Besseren gewendet und die Sache Jesu wieder wirksam vertreten werden. So wie es Katharina von Siena tat.</p>
<p>Sie gilt als Lehrerin der Kirche. Heute würde sie vielleicht dem Papst raten, die Mauern Roms zu verlassen. Nicht, um wieder nach Avignon zurückzukehren oder nur Reisen zu unternehmen, wo kirchliche Wahrheiten bei perfekt inszenierten Großveranstaltungen gepredigt werden. Sondern vielmehr, um zu den Menschen zu gehen und zu hören. Wäre Benedikt ein großer Papst, würde er in väterlicher Sorge und christlicher Demut sogar zu den – ja eigentlich seinen! – zutiefst beunruhigten Priestern kommen. Damit sie ihm erzählen können, was das Volk und sie als dessen Hirten bewegt.</p>
<p>Ein Traum, dessen Erfüllung das Vatikanregime verhindern wird. Der Traum einer Kirche, die Zukunft hat, weil sie auf den Spuren Jesu wandelt.
</p>
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		<title>(K)eine Entschuldigung für den Papst</title>
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		<pubDate>Mon, 16 Apr 2012 13:00:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Herbert Kohlmaier</dc:creator>
		
		<category>Nachgedacht</category>

		<category>Glaube und Kirche</category>

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		<description><![CDATA[Beobachter der vatikanischen Ereignisse wissen zu berichten, dass vom Präfekten der Gottesdienstkongregation und dem Vorsitzenden des Päpstlichen Rates für die Laien ein Dokument vorbereitet worden wäre, welches dem Neokatechumenat liturgische Besonderheiten genehmigt hätte. Es sollte anlässlich einer Audienz dieser dubiosen „Neuen Gemeinschaft“ der Kirche veröffentlicht werden und deren Chef hätte bereits erfreut davon wissen lassen. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Beobachter der vatikanischen Ereignisse wissen zu berichten, dass vom Präfekten der Gottesdienstkongregation und dem Vorsitzenden des Päpstlichen Rates für die Laien ein Dokument vorbereitet worden wäre, <a id="more-196"></a>welches dem Neokatechumenat liturgische Besonderheiten genehmigt hätte. Es sollte anlässlich einer Audienz dieser dubiosen „Neuen Gemeinschaft“ der Kirche veröffentlicht werden und deren Chef hätte bereits erfreut davon wissen lassen. Papst Benedikt sei allerdings noch im letzten Moment davon informiert worden, so dass er nach der Lektüre des Dekrets den geplanten Schritt unterbinden und eine strenge Untersuchung der Sache anordnen konnte.</p>
<p>Ob auch hier tatsächlich von Dikasterien hinter dem Rücken Benedikts agiert wurde, sei dahingestellt. Es wäre ja keineswegs das erste Mal und immer wieder wird von Problemen berichtet, mit denen der „Heilige Vater“ bei der Leitung der Kurie zu kämpfen hat. Pannen und Koordinationsprobleme führten am 28. Januar zu einer „Regierungssitzung“ mit dem Ziel, Betriebsunfälle wie einen unmittelbar vorangegangenen zu verhindern. Der Päpstliche Rat „Justitia et Pax“ hatte im Zusammenhang mit der globalen Finanzkrise die Schaffung einer Weltzentralbank gefordert, was sowohl dem Papst als auch Kardinalstaatssekretär Bertone weder bekannt noch genehm war – es mussten korrigierende Aussagen erfolgen.</p>
<p>Es nimmt nicht Wunder, wenn Benedikt aufgrund solcher Vorkommnisse Führungsschwäche vorgeworfen und gemeint wird, der greise Papst widme sich lieber seinen Büchern. Wie immer es sei – das Problem liegt viel tiefer. Man kann getrost die Leitung der Römisch-katholischen Kirche mit ihrer Mitgliederzahl von einer Milliarde als den unmöglichsten Job der Welt bezeichnen. Der Sachverhalt ist ebenso klar wie verrückt. In den letzten Jahrhunderten wurde alle Macht systematisch immer mehr auf die Person des Papstes konzentriert – unbeschränkt, ungeteilt und unkontrolliert.</p>
<p>Der Theologe Wolfgang Bergmann, der nach Diensten in der Kirche nun als Geschäftsführer der Tageszeitung „Standard“ arbeitet, wird nicht müde, diese Führungskonstruktion  als Managementfiasko zu kritisieren. Die von ihm genannten Zahlen überzeugen: Benedikt unterstehen knapp 3.000 Diözesen und etwa 5.000 bischöfliche Würdenträger. Weit mehr als hundert davon sind jedes Jahr neu zu ernennen. Den im fünfjährigen Rhythmus vorgeschriebenen Ad-Limina-Besuch müssen also 1000 Bischöfe pro Jahr absolvieren. Da bleibt keine Zeit für eigentlich unentbehrlichen persönlichen Kontakt.</p>
<p>Die Führung der Kirche durch den Papst ist also nur eine Fiktion. Die gewaltige Fülle seiner Aufgaben verlangt deren Aufteilung. Dafür sieht die Katholische Soziallehre das Prinzip der Subsidiarität für allein geeignet an: Es müssen mehrere Entscheidungsebenen existieren, die prinzipiell selbständig und nahe dem Geschehen arbeiten. Nur was sie selbst nicht bewältigen können, ist von der jeweils höheren zu erledigen. Dieses Modell bewährt sich heute in vielen Bereichen, in den Staaten und deren Gemeinschaft ebenso wie in der Wirtschaft. Es ist nicht nur funktionierend, sondern gewährleistet auch Entscheidungen, die ebenso sachgerecht wie menschengerecht sind.</p>
<p><strong>Was man &#8220;Heiligen Stuhl&#8221; nennt&#8230;</strong></p>
<p>Warum die Kirche das von ihr als richtig Erkannte nicht selbst tut, ist unbegreiflich. An die Stelle einer sinnvollen Aufgabenteilung tritt die Allmacht eines Gebildes, das als klassische Form einer Oligarchie anzusehen ist. Jeder handelt hier angeblich im Namen und Auftrag des Papstes, aber der weiß in den wenigsten Fällen davon und hat seine liebe Not damit, abzuwehren, was in solchen Gebilden immer vor sich geht: Machtkämpfe, Intrigen und das Aufbauen eines kunstvollen Gebildes von gefilterter Information, die in Wahrheit Desinformation ist. Als schreckliches Ergebnis zeigt sich, dass niemand so manipulierbar und hintergehbar ist wie das Oberhaupt der Kirche.</p>
<p>Welches Sittenbild sich hier zeigt, lässt eine Meldung der „Kathpress“ erkennen, des Informationsdienstes der Kirche in Österreich (Ausgabe v. 17. 2. 2012). Selbstverständlich will man da keine eigene Meinung wiedergeben, sondern zitiert „nur“ – sicher nicht ohne bischöfliches Einverständnis – wie die „Frankfurter Allgemeine“ den „Machtkampf an der Kurie“ schildert: Nach mancher Auffassung weise Benedikt jene nicht klar genug zurück, die Kardinalstaatssekretär Bertone das Leben schwer machen würden, „Schurkerei“ und „Schüsse aus dem erzkonservativen Lager“ gäbe es da. Eigentlich gelte das alles dem Papst. Alltäglich komme Unsinn in den Vatikan, heiße es in dessen Nähe, Seilschaften wären am Werk usw.</p>
<p>Übersehen wir es keinesfalls: Letztlich ist es eine theologische Konstruktion, die das alles hervorgerufen hat. Das bei Matthäus auftauchende und keineswegs gesicherte Wort Jesu vom Felsen Petrus, auf dem die Kirche gebaut sei, soll bedeuten, dass ein Mensch allein als dessen Nachfolger göttliche Stellvertretung und Vollmacht ausübe. Auch wenn er fehlbar und überfordert ist. Kann das Jesus so gemeint haben? Wuchert also die Vatikanbürokratie, entschuldigt das den Papst nicht. Denn es ist sein „heiliges“ System, für das er die alleinige Verantwortung trägt.</p>
<p>Werden bei einem besonderen kirchlichen Anlass Grüße oder Segensworte des Papstes verkündet, mag das manchen erbauen. Der Papst weiß aber sicher nichts davon. Irgendein Büro hat das veranlasst, geleitet auch von solchen, die des schönen Ranges wegen Titularerzbischof einer nicht mehr existierenden Diözese des Altertums sind. „Ist alles Schimäre, aber mich unterhalt’s“ sagte Johann Nestroy. Es wird wohl nicht viel anders sein, wenn wir erfahren, was angeblich nach dem Willen der „Weltkirche“, also in Rom, „endgültig“ entschieden wurde.</p>
<p>So müssen wir uns immer fragen, ob es nicht in Wahrheit die „Seilschaften“ waren, hinter denen straff organisierte Gruppen von Eiferern mit ihren eigenen Vorstellungen von Kirche stehen. Immer ist ungewiss, ob sie überhaupt nach dem Wollen des Papstes handeln, und umso mehr, ob es gar in der „Stellvertretung“ Jesu geschieht, dem angeblich wahren Oberhaupt der Kirche. Ein beklemmender Gedanke tritt da auf. Ängstlich sieht der Papst, dass in der Welt der Teufel sein Unwesen treibe. Hat er den nötigen rechten Blick dafür, was in seinem eigenen Hause geschieht?
</p>
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		<title>Eine bemerkenswerte Predigt des Papstes</title>
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		<pubDate>Mon, 16 Apr 2012 12:42:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Herbert Kohlmaier</dc:creator>
		
		<category>Glaube und Kirche</category>

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		<description><![CDATA[Papst Benedikt XVI. hat am Gründonnerstag vor im Petersdom versammelten Priestern zur Pfarrerinitiative und damit wohl auch indirekt zu den Reformkräften in der Kirche überhaupt Stellung genommen. Was er dabei sagte, ist bemerkenswert und kann sogar als Ermutigung oder auch Rechtfertigung der Erneuerungsbewegungen verstanden werden!
Keine Rede von &#8220;Spaltung&#8221; und Strafen
Dem Papst erscheinen also die Aktivitäten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Papst Benedikt XVI. hat am Gründonnerstag vor im Petersdom versammelten Priestern zur Pfarrerinitiative und damit wohl auch indirekt zu den Reformkräften in der Kirche überhaupt Stellung genommen. <a id="more-195"></a>Was er dabei sagte, ist bemerkenswert und kann sogar als Ermutigung oder auch Rechtfertigung der Erneuerungsbewegungen verstanden werden!</p>
<p><strong>Keine Rede von &#8220;Spaltung&#8221; und Strafen</strong></p>
<p>Dem Papst erscheinen also die Aktivitäten der Pfarrerinitiative als wichtig genug, um sich bei einem wichtigen Anlass damit kritisch auseinanderzusetzen. Er tut das sehr wohl in Form einer Ermahnung und auch Zurechtweisung. Es fehlt aber jede Form von Drohung oder „Verdammung“. So bleibe dahingestellt, was ihn dazu bewog: Klugheit, Einsicht oder die Erkenntnis, dass er gar nicht mehr die Möglichkeit hat, bestimmte Entwicklungen aufzuhalten?</p>
<p>Oft werden von konservativen Kreisen die Bemühungen der Reformbewegungen als große Gefahr und Weg zu einer „Spaltung“ verteufelt. Benedikt spricht hingegen vom Umtreiben in Sorge um die Kirche. Er räumt ein, dass es eine Trägheit der Institutionen gibt. Das lässt immerhin manche Einsicht erkennen! Wir erfahren, die Kirche wäre auf die Höhe des Heutigen zu bringen. Ungehorsam sei jedoch dafür der falsche Weg. Aber welcher soll der richtige sein?</p>
<p>Konsequenter Weise stellt Benedikt also den ihm und dem Lehramt zu leistenden Gehorsam in den Mittelpunkt. Den vermisst er bei der angesprochenen Gruppe von Priestern. Zugleich betont er mehrfach, dass es in Wahrheit dabei immer um den Gehorsam gegenüber Gott ginge. Dabei stellt er Jesus als Beispiel hin. Und diesen „übersetzten“ ja eben nur Lehre und Ordnung der Kirche richtig.</p>
<p><strong>Das Entscheidende: Wem ist Gehorsam zu leisten?</strong></p>
<p>Die Predigt erwähnt Jesu Demut. Diese bezog sich aber, wie wir immer wieder erfahren, keineswegs auf Vorschriften, die sich Menschen erdacht haben, nicht auf Ämter, Ränge und Würden. Verwarf doch der Herr jede Form des Herrschens und Unterdrückens, deren Merkmal ja das Einfordern von Gehorsam ist! Ihm nachzufolgen kann nur bedeuten, in der geschwisterlichen Gesinnung  aller Getauften zu achten, was Menschen guten Willens anstreben. In Befolgung ihres Gewissens und im fortwährenden Ringen um die Wahrheit! Da haben ein „unwiderruflich“ und ein „endgültig“ keine Rechtfertigung.</p>
<p>In Vielem, wo sich die Hierarchie auf Jesus beruft, ist sie von bestimmten (und nicht nur ganz lauteren) Absichten geleitet. Dabei folgt sie dem eigentlichen Gehalt der Frohbotschaft keineswegs immer getreu. Wieder spricht Benedikt von der fehlenden Vollmacht zur Frauenordination. Das ist unsinnig. Jesus hat bekanntlich nirgendwo von Ämtern und Priestern geredet – außer von denen des Tempels, denen er kultkritisch gegenüberstand und mit denen er ja in tödlichen Konflikt geriet.</p>
<p>Wieder kommen wir zum eigentlich Entscheidenden: Kann und darf sich die Hierarchie tatsächlich die alleinige Befugnis anmaßen, Jesu Willen stellvertretend zu deuten und das dabei gefundene vermeintliche Ergebnis allen vorzuschreiben? Das Evangelium, auf das sich die Predigt beruft, zeigt uns im deutlichen Gegensatz dazu einen Christus, der von uns eine unmittelbare und vertrauensvolle Beziehung zu seinem und unserem Vater will.</p>
<p><strong>Logik ist zu vermissen</strong></p>
<p>Die Predigt wird mit der Feststellung eingeleitet, Priester seien geheiligt. Wieder beruft sie sich auf den Pfarrer von Ars, der den Inhabern dieses Amtes schon bei der Eröffnung des Priesterjahres als leuchtendes Beispiel hingestellt wurde. Benedikt betonte damals die von Johannes Vianney beschriebene Heiligkeit und Macht des Priesters, dem nach Gott nichts gleiche. Könne er doch diesen sogar durch Jesus in die Hostie gebieten.</p>
<p>Wenn dem tatsächlich so ist, stellt sich die Frage, warum jenen, die zum Ungehorsam gegen überholte Vorschriften aufrufen, diese besondere Heiligkeit nicht zukäme? Sind sie in ihrem Ringen um eine fruchtbare Glaubensvermittlung weniger „geheiligt“ als ihre Obrigkeit oder andere Amtsbrüder? Muss Einsatz und hingebungsvoller Dienst wirklich bedeuten, sich kritik- und bedingungslos einem Regelwerk zu unterwerfen, das längst brüchig geworden ist? Ist es nicht sogar Pflicht verantwortungsvoller Seelsorger, erkannte Hindernisse für den Glauben abzulehnen?</p>
<p>Unzählige Geistliche anderer und auch unierter Kirchen leisten ihren Dienst, für den Vorschriften Roms nicht gelten. Kann ihnen allen die Heiligkeit ihres Wirkens abgesprochen werden? Ist nicht jenen Hunderten katholischen Theologen, die Neuerungen einmahnen, zuzubilligen, dass sie nach ihrem Glaubensgewissen handeln? Dieses stellt selbst nach der Lehre die höchste moralische Instanz dar. Und das gilt sicher für alle, die sich heute in redlicher Absicht für eine Erneuerung ihrer Glaubensgemeinschaft einsetzen!</p>
<p>Schön ist, dass Benedikt von den frischen Strömen des Lebens spricht, die von der Freude des Glaubens, der Dynamik der Hoffnung und der Kraft der Liebe ausgehen.  Doch hat er ein sehr unschönes Wort eingefügt: die „Radikalität des Gehorsams“. Eine solche einzumahnen steht im krassen Widerspruch zu christlichem Glauben, wenn nicht beigefügt ist: Nur Gott gegenüber und sonst niemandem. Auf der Liebe zu ihm und dem Nächsten beruht nach Jesu Wort alles Gesetz.</p>
<p>Für die Welt „auf der Höhe des Heute“, wo die Kirche wirken muss, ist Gehorsam keine Kategorie des Glaubens mehr. Die Menschen wollen auf ihrer unvermindert vorhandenen Suche nach Gott und der Wahrheit einfühlsam und überzeugend begleitet werden. Sie bedürfen dabei, um beim Bild Jesus zu bleiben, der guten Hirten. Aus vielen und berechtigten Gründen wollen sie aber alles nicht mehr, was mit „Radikalität“ von oben kommt.
</p>
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		<title>Wiederum: Menschenrechte und Kirche</title>
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		<pubDate>Mon, 02 Apr 2012 15:32:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Herbert Kohlmaier</dc:creator>
		
		<category>Nachgedacht</category>

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		<description><![CDATA[Die nunmehr getroffene Entscheidung des Wiener Erzbischofs Schönborn, einen bekennenden Homosexuellen, der in Partnerschaft mit einem Mann lebt, als Pfarrgemeinderat wirken zu lassen, ist menschlich und klug. Sie unterscheidet sich von einem jüngst bekannt gewordenen Vorgehen in der Erzdiözese Köln. Dort wurde die bewährte Leiterin eines katholischen Kindergartens gekündigt, weil sie nach der Trennung von [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die nunmehr getroffene Entscheidung des Wiener Erzbischofs Schönborn, einen bekennenden Homosexuellen, der in Partnerschaft mit einem Mann lebt, als Pfarrgemeinderat wirken zu lassen, ist menschlich und klug. <a id="more-194"></a>Sie unterscheidet sich von einem jüngst bekannt gewordenen Vorgehen in der Erzdiözese Köln. Dort wurde die bewährte Leiterin eines katholischen Kindergartens gekündigt, weil sie nach der Trennung von ihrem Mann mit einem anderen zusammenlebt.</p>
<p>Ein grundsätzliches Problem tritt uns hier entgegen, mit dem bisher nicht nur in den genannten Fällen unterschiedlich umgegangen wurde. Ist es Voraussetzung für ein Amt in der Kirche, dass man ein in deren Augen zulässiges Sexualverhalten einhält? Eine deutliche Diskrepanz zum weltlichen Bereich zeigt sich. Was gleichgeschlechtliche Beziehungen betrifft, waren sie noch im vorigen Jahrhundert sogar ein strafbarer Tatbestand. Heute ist die Diskriminierung einer Person wegen ihrer sexuellen Veranlagung in unserer zivilisierten Welt verpönt.</p>
<p>Es ist das Ergebnis eines unverzichtbaren Fortschritts, der im Sinn der Grund- und Menschenrechte die unverletzliche Würde jeder Person ungeachtet biologisch bedingter Sachverhalte anerkennt. Dazu zählt vor allem auch die Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts. Insgesamt setzte sich darüber hinaus die Überzeugung durch, dass der moderne Rechtsstaat nicht bestimmte Moralvorstellungen durchzusetzen hat, sofern es nicht um die Wahrung allgemein schutzwürdiger Interessen geht. Das betrifft auch die Ehe, deren gesellschaftliche Sicht einen Wandel erfuhr. Selbst in der Kirche mehren sich die Stimmen, das Scheitern einer Beziehung anders als bisher zu beurteilen.</p>
<p>Nun ist es selbstverständlich, dass eine Glaubensgemeinschaft ihre sittlich-religiösen Vorstellungen vertritt und von ihren Mitgliedern ein bestimmtes Verhalten einmahnt. Der Staat darf sich hier nicht einmischen. Diese an sich klare Trennung staatlicher Verhaltensregeln einerseits und religiöser andererseits erweist sich allerdings als nicht immer möglich. Das Handeln von Glaubensinstanzen kann sehr wohl in Kollision mit Prinzipien geraten, deren Einhaltung der Staat zu überwachen hat.</p>
<p>Die Unterzeichnerstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention sichern mit deren Artikel I allen „ihrer Jurisdiktion unterstehenden Personen “ bestimmte Rechte und Freiheiten zu. Sie müssen also nicht nur darauf achten, dass diese von ihnen selbst verwirklicht werden, sondern auch darauf, dass keine Beeinträchtigung von dritter Seite erfolgt („Drittwirkung“ der Grundrechte). Gerade die beiden eingangs genannten Fälle weisen auf den Umstand hin, dass Entscheidungen kirchlicher Autoritäten eine über den religiösen Bereich hinaus reichende und abzulehnende Wirkung auslösen können.</p>
<p>Das durch eine Wahl erworbene Recht, in einem Pfarrgemeinderat zu wirken, darf unter Beachtung der allgemein gültigen Regeln demokratischer Repräsentanz eines bestimmten Teils der Bevölkerung nicht verletzt werden. So sehr es der Kirche auch zuzugestehen ist, hier bestimmte „Spielregeln“ und Voraussetzungen festzulegen, erschiene die Ungültigerklärung einer Wahl nur wegen der sexuellen Orientierung eines Gewählten unzulässig. Sie würde eine Diskriminierung aufgrund persönlicher Umstände bedeuten, die mit der Aufgabenstellung des Vertretungskörpers nichts zu tun haben.</p>
<p><strong>Eine Klärung, die nicht weiter aufschiebbar ist</strong></p>
<p>Zu all dem kommt, dass die katholische Kirche ein wichtiger Vertragspartner der Republik ist, dem bestimmte Aufgaben übertragen und Rechte sowie finanzielle Vergünstigungen eingeräumt werden. Es kann dem Staat also keineswegs gleichgültig sein, ob von dieser privilegierten Körperschaft öffentlichen Rechts jene Grundrechte – hier Diskriminierungsverbote – beachtet werden, deren Einhaltung zu überwachen seine Aufgabe ist.</p>
<p>Noch eindeutiger ist die Sache im Fall der gekündigten Kindergärtnerin. Hier wird die Berufs- und Erwerbssphäre berührt, die menschenrechtlich besonders geschützt ist. Zweifellos kann auch der kirchliche Arbeitgeber volle Loyalität seiner Angestellten verlangen und diese dürfen keineswegs gegen seine Interessen verstoßen. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat allerdings in Korrektur einer Entscheidung des Deutschen Bundesarbeitsgerichtes die Kündigung eines Kirchenmusikers in einem mit dem der Kindergärtnerin vergleichbaren Fall als unzulässig erklärt. Ein Arbeitsvertrag beinhalte nicht „das Versprechen, ein enthaltsames Leben zu führen“.</p>
<p>Richard Potz, der am Institut für Religionsrecht an der Universität Wien lehrt, stellte in einem Interview („Die Furche“ v. 6. 2. 09) fest, dass die Religionen Entwicklungen des Staates zwar kritisieren, aber dessen Grundwerte nicht in Frage stellen dürfen: Demokratie, Rechtsstaat, öffentlicher Vernunftgebrauch und Gleichberechtigung von Mann und Frau. Das führt zu der Frage, inwieweit es eine öffentliche und durch die staatlichen Instanzen durchzusetzende Verpflichtung gibt, die Rechte der Staatsbürger auch gegenüber der Kirche zu verteidigen. In diesem Sinn haben die für den erwähnten Kindergarten zuständigen Instanzen konsequent gehandelt. Sie kündigten die Trägerschaft und damit die Finanzierung.</p>
<p>Es erscheint immer mehr nötig, über all das eine sehr sorgfältige politische Diskussion zu führen. Sie müsste vom Respekt vor der Autonomie der Religionsgemeinschaften ebenso geprägt sein wie von der Aufgabenstellung des Staates, elementare Rechtsgrundsätze überall und immer zu verteidigen. Eine behutsame Aufarbeitung des beschriebenen Problembereichs wäre zwar heikel, sollte aber nicht länger aufgeschoben werden!</p>
<p>Die Kirche ihrerseits wird zu entscheiden haben, ob sie auf Dauer einen Hort anstößig gewordener Vorschriften bilden will. Sie sollte bedenken, dass sie einst visavis einer brutalen Gesellschaft der Antike Vorkämpferin für die Menschenwürde war. Später gab sie mit ihrer Sicht der Person als Geschöpf Gottes entscheidende Anstöße des Humanismus. So darf sie sich gerade heute dem weiteren Fortschritt keineswegs verweigern, will sie sich nicht dem Vorwurf der Willkür aussetzen und schwere Vertrauensverluste erleiden.</p>
<p>Im Bewusstsein unserer Gesellschaft sollten Recht und Moral stets im Einklang stehen. Sittliche Gebote des Glaubens sollten die Staatsordnung befruchten und anreichernd ergänzen, nicht aber mit dieser in Widerspruch geraten.
</p>
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		<title>Der Mao-Look hat sich durchgesetzt</title>
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		<pubDate>Fri, 23 Mar 2012 10:15:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Herbert Kohlmaier</dc:creator>
		
		<category>Nachgedacht</category>

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		<description><![CDATA[Als der neue Deutsche Bundespräsident und seine Partnerin auf der Treppe vor der Amtsvilla Fototermin hatten, musste man genau hinsehen, um den Herrn von der Dame zu unterscheiden. Beide trugen nämlich einen schwarzen Anzug. Was in früheren Zeiten eher verwundert hätte, wurde zum Modetrend: die Geschlechter kleiden sich zunehmend ähnlich, denn Frauen tragen sehr oft [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als der neue Deutsche Bundespräsident und seine Partnerin auf der Treppe vor der Amtsvilla Fototermin hatten, musste man genau hinsehen, um den Herrn von der Dame zu unterscheiden. <a id="more-192"></a>Beide trugen nämlich einen schwarzen Anzug. Was in früheren Zeiten eher verwundert hätte, wurde zum Modetrend: die Geschlechter kleiden sich zunehmend ähnlich, denn Frauen tragen sehr oft nicht mehr Kleider und Röcke, sondern wie die Männer Hosen. Es mag sein, dass dies auch ein Ausdruck des Strebens nach Gleichheit in der Gesellschaft überhaupt ist, aber die Mode folgt stets ihren eigenen Gesetzen.</p>
<p>Allerdings wird beim allgemeinen „Wir haben jetzt die Hosen an!“ übersehen, was früher von Frauen mit Klugheit und gutem Geschmack sehr wohl bedacht wurde. Wer über eine gute Figur und schlanke Beine verfügt, kann im Herrenstil sehr gut aussehen. Ab einer gewissen Fülle der unter dem Äquator gelegenen Zonen kann ein Pressen des Körpers in Beinkleider allerdings recht ungünstig wirken! Ist dann auch – was offenbar ebenfalls als schick gilt – ein im Umfeld der sich breit darbietenden Sitzfläche hervorquellender Bereich dem Blick freigegeben, kommt die Ästhetik eindeutig zu kurz. Wurde da vor dem Ausgehen nicht ein kritischer Blick in den Spiegel geworfen?</p>
<p>Fast hat man den Eindruck, es würden da Wettbewerbe in mangelnder Lieblichkeit stattfinden, und so denkt man wehmütig an Zeiten zurück, wo ein buntes Kleidchen oder ein fescher Rock mangelnde Anmut der beschriebenen Zonen des weiblichen Körpers zum Hübschen wandelte. Warum wird darauf verzichtet? Wie überhaupt das Bestreben verloren zu gehen scheint, als Frau durch mit Schönheitssinn ausgewählte Kleidung die Augen der Welt – und nicht nur der Männerwelt! – zu erfreuen!</p>
<p>Heute dominiert die Blue Jean. Von Material und Verarbeitung her handelt es sich bei ihr um eine typische Arbeitskleidung, geschaffen für Tätigkeiten, die mit Strapazen und Schmutz verbunden ist. So wird man auch Damen mit dieser Hose vielfach bei der Gartenarbeit oder dem Hausputz beobachten können. Das Merkwürdige aber ist, dass sie das gleiche Kleidungsstück, wenn auch nicht das selbe, immer und überall sowie auch zu gesellschaftlichen Anlässen tragen.</p>
<p>Hat sich also der Mao-Look der einheitlich farblos anzuschauenden Ameisen-Menschen still und heimlich durchgesetzt? Das betrifft sehr wohl auch die Männerwelt. Immer weniger sind die Herren bei besonderen Anlässen diesen entsprechend und damit passend angezogen. Nicht mehr ist dann am Erscheinungsbild zu unterscheiden, ob man sich ins Theater, auf den Sportplatz oder zum Basteln in die Werkstatt begibt. Offenbar ist das Gefühl dafür verloren gegangen, dass man mit dem, was man trägt, etwas ausdrückt. Und dass auch in dieser Hinsicht Ausdruckslosigkeit Einbußen an Geist und Kultur erkennen lässt.
</p>
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		<title>Widerspruch zu einem Hirtenbrief</title>
		<link>http://www.herbert-kohlmaier.at/?p=191</link>
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		<pubDate>Sat, 17 Mar 2012 12:46:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Herbert Kohlmaier</dc:creator>
		
		<category>Glaube und Kirche</category>

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		<description><![CDATA[Sehr geehrter Herr Bischof Dr. Kapellari! In Ihrem über Ihre Diözese hinaus verbreiteten Hirtenbrief zur Fastenzeit weisen Sie die Reformbewegungen in unserer Kirche zurecht. Dies bedarf energischen Widerspruchs, zu dem ich mich als Mitbegründer der Laieninitiative und deren Vorstandsmitglied sehr persönlich gedrängt fühle. Ich will in diesem offenen Brief an Sie meine Einwände auf Ihre [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Bischof Dr. Kapellari! In Ihrem über Ihre Diözese hinaus verbreiteten Hirtenbrief zur Fastenzeit weisen Sie die Reformbewegungen in unserer Kirche zurecht. <a id="more-191"></a>Dies bedarf energischen Widerspruchs, zu dem ich mich als Mitbegründer der Laieninitiative und deren Vorstandsmitglied sehr persönlich gedrängt fühle. Ich will in diesem offenen Brief an Sie meine Einwände auf Ihre Behauptungen so vorbringen, dass ich darauf im Einzelnen eingehe:</p>
<p>1. <em>Die Reformbewegungen setzen in ihrer Überzeugung einer historischen Sendung die Einheit der Kirche aufs Spiel und wollen eigenmächtig deren Steuerrar ergreifen.</em></p>
<p>Keiner von uns will die Leitung der Kirche an sich ziehen, wir anerkennen deren notwendige Ordnung. Allerdings kann niemand übersehen, dass der von der Hierarchie eingeschlagene Kurs gefährlichen Untiefen zusteuert. Nicht ohne Grund verlassen Viele – um bei Ihrem Bild zu bleiben – das Schiff. In so einer Situation ist es Pflicht verantwortlicher Katholiken, eindringlich zu warnen und notfalls auch „einzugreifen“, um eine Richtungskorrektur herbeizuführen, nicht aber das Steuer zu „ergreifen“. Wir sind tatsächlich davon überzeugt, dass dies eine „historische Sendung“ bedeutet!</p>
<p>Ja, die Einheit ist ein kostbares Gut und Sie stellen richtigerweise fest, dass es im Gegensatz dazu bereits eine Spaltung gibt. Haben Sie über deren Ursache wirklich nachgedacht? Alle Lebensweisheit und die Wissenschaft vom Menschen erkennen, dass bei einem Auseinandergehen nie ein Teil allein die Schuld trägt. Die überwiegende Zahl der Kirchenmitglieder kann sich nicht mehr mit dem identifizieren, was die Kirchenleitung tut und vor allem unterlässt. Eine der Quellen des spirituellen Reichtums der Kirche ist der Sensus fidelium, doch er ist heute nicht mehr ein Consensus mit der Hierarchie. Das bedeutet eine ganz große Gefahr für die Zukunft unserer Glaubensgemeinschaft!</p>
<p>Eindeutige demoskopische Ergebnisse zeigen, dass gerade über die von Ihnen erwähnten „heißen Eisen“ die Menschen anders denken, als die Kirchenleitung. Ist da nur „Glaubensverlust“ die Ursache, wie immer wieder unintelligent und ideenlos behauptet wird? Sie sehen sich als Hirte. Als solcher müssten Sie wahrnehmen, dass die „Schafe“ die fruchtbaren Weiden des Evangeliums keineswegs verlassen, sondern immer mehr den dürr gewordenen Boden eines unfruchtbaren Klerikalismus meiden. Wo sind heute die „Lebenskeime“ des Glaubens zu finden, die Sie zu Recht erwähnen? Bei den Menschen, die sich noch für ihre Glaubensgemeinschaft engagieren, Männer und Frauen! Und genau das tun auch die Reformbewegungen.</p>
<p>2. <em>Die Forderung nach einer Eucharistiefeier  ohne Priester läuft auf einen offenen Bruch mit dem Kern der verbindlichen katholischen Lehre über die Kirche und deren Sakramenten hinaus.</em></p>
<p>Sehr geehrter Herr Bischof, es gibt tatsächlich einen Bruch, einen tiefen und verhängnisvollen, den allerdings jene Regeln der Kirche herbeigeführt haben, an denen Sie sich festklammern. Es ist ein Bruch mit Jesus, der in unüberbietbarer Offenheit zu allen Menschen ging und uns seine Anwesenheit zusagte, wenn wir in seinem Namen zusammenkommen. Davon, dass dies von der Zwischenschaltung eines Kirchenfunktionärs abhängig sei, ist bei ihm keine Rede.</p>
<p>Wir wären sehr dankbar, wenn es Geweihte ausreichend gäbe, die mit allen Gemeinden feiern! Wäre dies der Fall, würde niemand von „priesterlosen Eucharistiefeiern“ reden. Aber Sie sind wie alle Bischöfe der „Weltkirche“ – und in der mitzureden wäre sehr wohl auch Ihre Pflicht! – nicht in der Lage, uns genug Priester zur Verfügung zu stellen. Wiederum nicht, weil es einen Glaubensverlust gäbe, sondern weil die Kirche mit ihren unbiblischen Zulassungsbestimmungen zahlreiche Berufungen abweist und vernichtet. Sie lädt damit eine historische Schuld auf sich, ja sie begeht eine Sünde gegen Christus. Da sind wir zum Widerstand aus unserem Gewissen berechtigt und verpflichtet!</p>
<p>3. <em>Die Kirche hat von Christus her nicht die Vollmacht, Frauen das Weihesakrament zu spenden.</em></p>
<p>Angesichts dieser Behauptung kann ich bei Ihnen – verzeihen Sie mir das! – entweder nur mangelndes theologisches und kirchenhistorisches Wissen oder ein Sacrificium intellectus auf dem päpstlichen Altar erkennen. Wer auch nur oberflächlich im Glauben gebildet ist, weiß, dass Jesus weder Priester weihte, noch den Auftrag oder die „Vollmacht“ dazu gab. Er wurde von der jungen Kirche bekanntlich als der einzige Priester angesehen und wir erfahren dabei, dass alle Getauften seines Priestertums teilhaftig sind. Dass man in der Folge ein gesondertes und über die Gläubigen erhöhtes Amt wieder einführte, entsprach angenommener Zweckmäßigkeit und einem empfundenen Bedürfnis der Obrigkeit; wohl auch des damals noch ungebildeten Kirchenvolkes.</p>
<p>Das Amt wurde so ausgestattet, wie man es in der immer mächtiger werdenden Kirche für angebracht hielt. Menschenwerk zeigt sich uns da, nicht aber gewissenhafte Nachfolge Jesu. Daher kann die Kirche die Gestaltung des Dienstes nicht nur ändern, sondern sie muss es auch. Hier und jetzt, will sie der Seelsorge keinen unwiederbringlichen Schaden zufügen!</p>
<p>4. <em>Betreffend die Frauen bedeutet nicht jede Unterscheidung - wie der Ausschluss vom priesterlichen Dienst - eine &#8220;Diskriminierung&#8221;.</em></p>
<p>Bei allem Respekt – wodurch sich Frauen diskriminiert zu fühlen haben, und wo nicht, obliegt nicht Ihrem Urteil. Noch immer schließen einige Ihrer Amtsbrüder Mädchen sogar vom Dienst am Altar als Ministrantin aus. Wird „gleiche Würde“ schon deswegen hergestellt, weil man Frauen administrative Leitungsaufgaben (gnädig) überträgt und es weibliche Heilige gibt?</p>
<p>Sehr geehrter Herr Diözesanbischof! Ich will keineswegs übersehen, dass Sie in Ihrem Hirtenbrief auch positive Aspekte erwähnen. Aber Ihr Hauptmotiv scheint zu sein, die Reformbewegungen als Gefahr für die Kirche abzumahnen. Sie fühlen sich offenbar verpflichtet, mit dem betonten Beharren auf dem Standpunkt Roms in schwierig gewordenen Zeiten ein bestimmtes Signal zu setzen. Es ist freilich ein falsches. Wir vernehmen es, aber weder beeindruckt das die Erneuerungskräfte, noch kann es diese entmutigen.</p>
<p>Warum tun Sie das überhaupt in einer zugegebenermaßen für die Bischöfe schwierigen Situation, die sich ja vatikanischem Druck einerseits und dem der Reformkräfte andererseits ausgesetzt sehen? Wir sollen also nach Anhören Ihres Hirtenbriefes keine Aussicht haben, dass sich etwas zum Besseren ändern könnte. Diese Hoffnung wollen Sie uns offenbar austreiben, ein für allemal. Passt dies zu dem angeblich angestrebten und allseits verkündeten „Dialog“?  Man könnte das vielmehr als Verhöhnung empfinden.</p>
<p>In Ihrem Hirtenbrief ist eine prinzipielle Fehlhaltung spürbar, die zu erkennen und abzulegen Sie wohl nicht in der Lage sind. Offenbar meinen Sie, das Schicksal und die Zukunft der Kirche lägen in der Hand der Hierarchie. Das wäre nur dann so, wenn die Bischöfe und das „Oberhaupt“ der Kirche (gemeint ist da von Ihresgleichen der „Heilige Vater“, nicht aber Jesus) im Einklang mit dem Kirchenvolk handeln wollten. Doch die in der Vergangenheit errichteten Barrieren werden nicht weggeräumt, sondern von Ihnen neuerlich und ganz bewusst befestigt.</p>
<p>Wir sind auch als mündige Christen sehr wohl bereit, Autorität anzuerkennen. Doch diese wird keineswegs allein durch ein Amt hergestellt, sondern muss durch rechtes und mutiges Handeln erworben werden. Nicht aber nur durch blinden „Gehorsam“ gegenüber einem antiquierten und untauglich gewordenen Regelwerk! Rechte Autorität, die sich nicht nur auf Würden und Titel stützt, wird verspielt, wenn man nicht auf Volkes Stimme hört. Denn damit bewirkt man, dass auch dieses umgekehrt nicht mehr zuhört!</p>
<p>Paulus sagt, in Christus würden Unterschiede aller Art überwunden, auch die zwischen Männern und Frauen. Hätte es damals schon Bischöfe („Exzellenzen“), Monsignori und Prälaten gegeben, hätte er wohl hinzugefügt: Es gibt nicht mehr geistliche Obrigkeit und deren Untergebene. Absurd ist also, was Papst Gregor XVI. – einer der angeblichen „Stellvertreter Christi“ – sagte und was als Gift im Leib der Kirche fortwirkt: „Es kann niemandem verborgen sein, dass die Kirche eine ungleiche Gesellschaft ist, in der die einen zum Herrschen, die anderen zum Gehorchen bestimmt sind.“ Bildet das gar für Sie noch immer den Hintergrund Ihrer Belehrungen und Verurteilungen?</p>
<p>Ist Ihnen und Ihren Amtsbrüdern nicht erkennbar, dass die Kirche ihre Lebenskraft und ihre Zukunft verspielt, wenn die unaufhaltsamen Entwicklungen in einer frei und selbstbewusst gewordenen Gesellschaft als „Zeitgeist“ abgetan werden, wie es ständig geschieht? Wenn Bischöfe uneinsichtig und in ängstlicher Abwehr stehen bleiben, wo die Menschen voranschreiten? Diese Menschen unserer Zeit haben nach wie vor ein Bedürfnis nach dem Glauben. Aber ganz und gar nicht, bloß vorgefertigte und unverständlich gewordene Vorschriften zu hören. Sie wollen motiviert und überzeugt werden. Glauben Sie wirklich, dass Ihr Hirtenbrief das bewirkt? Das durch die Zeiten wandernde Volk Gottes braucht Verständnis, Vertrauen und befruchtendes Tun in Einmütigkeit.</p>
<p>Sehr geehrter Herr Bischof, Sie stehen so wie ich am Abend Ihres Lebens und Wirkens. Da muss ein selbstkritischer Rückblick erfolgen. Bei einem Geistlichen hat dieser wohl in erster Linie unter dem Gesichtspunkt zu erfolgen, ob man dem Willen Jesu entsprochen hat. Der Nachweis dafür, dass man von Menschen erfundene Regeln hartnäckig verteidigt hat, obwohl sich diese längst als unzureichend und sogar schädlich erwiesen haben, wird da wohl nicht zur Rechtfertigung genügen.</p>
<p>Der christliche Umgang miteinander erfordert offene Worte. Die werden Sie also, wie ich hoffe, verstehen, denn uns allen geht es trotz unterschiedlicher Sichtweisen um das Wohl der Kirche.</p>
<p>Mit meinen besten Grüßen - Ihr  Herbert Kohlmaier
</p>
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		<title>Jesus vor dem katholischen Sanhedrin</title>
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		<pubDate>Tue, 06 Mar 2012 11:11:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Herbert Kohlmaier</dc:creator>
		
		<category>Glaube und Kirche</category>

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		<description><![CDATA[In aller Dringlichkeit hatte man den geistlichen Hohen Rat einberufen, denn es ging um eine Anklage gegen Jesus. Er sollte sich des schwersten Vergehens schuldig gemacht haben, das zu ahnden war, nämlich des Ungehorsams. So versammelten sich die Mitglieder, die es sich trotz der gebotenen Eile nicht hatten nehmen lassen, ihre eindrucksvolle Amtskleidung anzulegen. Die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In aller Dringlichkeit hatte man den geistlichen Hohen Rat einberufen, denn es ging um eine Anklage gegen Jesus. <a id="more-190"></a>Er sollte sich des schwersten Vergehens schuldig gemacht haben, das zu ahnden war, nämlich des Ungehorsams. So versammelten sich die Mitglieder, die es sich trotz der gebotenen Eile nicht hatten nehmen lassen, ihre eindrucksvolle Amtskleidung anzulegen. Die Versammlung strahlte in prächtigem Purpur, vor dessen Hintergrund goldene Kreuze blitzten. Nur der Oberpriester erschien, von einer eifrigen Gruppe gestützt, ganz in Weiss. Hob sich der Saum seines Kleides, konnte man allerdings sehen, dass auch seine Schuhe in Rot prangten.</p>
<p>Anders der Angeklagte, den man aus seiner Haft im Tabernakel herbeigeholt hatte, seine bescheidene Kleidung stand in einem auffallenden Gegensatz zu jener der Amtsträger. Er musste das Verhör stehend anhören, während der Oberpriester auf einem bereits etwas zerbrechlich wirkenden Sitzmöbel Platz genommen hatte, das die Aufschrift „Stuhl Petri“ trug. Vor dem Erscheinen des Angeklagten hatte man noch diskutiert, in welcher Sprache man ihn verhören sollte. An sich verhandelte man stets in Latein, doch wurde von einem der Teilnehmer darauf hingewiesen, dass der Delinquent  dieser Sprache wahrscheinlich nicht mächtig sei. So entschloss man sich zum Deutschen, denn es wurde ja auch die Meinung vertreten, man könne annehmen, der Beschuldigte würde aufgrund seiner immerhin beachtlichen Intelligenz und Kommunikationsfähigkeit dem Gang des Verfahrens folgen können.</p>
<p>Mit dem Vortrag der Anklage hatte man einen Dogmatikprofessor in Wien betraut, der sich mit dem Codex Iuris Canonici bewaffnet hatte, welchen er Jesus während seiner Rede auch immer wieder entgegenhielt. Der Vorwurf wurde scharf formuliert. Jesus habe sich ohne Erlaubnis zu Menschen begeben, die ohne Ordination durch den Bischof das Sakrament der Eucharistie simuliert hätten. Da er dabei durch seine Anwesenheit mitgemacht habe, sei er Mittäter und schuldig. Durch ein solches Vorgehen ohne Einschaltung eines Priesters werde „die sakramentale Grundstruktur der katholischen Kirche“ verletzt. „Sollten solche Früchte des Ungehorsams Schule machen, wäre die Einheit der Kirche tatsächlich in Gefahr“.</p>
<p>Doch Jesus schwieg. Er richtete nur immer wieder seine ruhigen und freundlichen Augen auf die einzelnen Mitglieder des Rates. Die meisten konnten allerdings seinen Blick nicht ertragen und sahen dann weg zum Oberpriester hin. Dieser wunderte sich über das Schweigen des Ungehorsamen. So erhob er sich schließlich dann doch von seinem Stuhl. „Du bist undankbar!“ begann er seine Rede. „Habe ich Dich nicht in vielen Büchern ausführlich gewürdigt und den Leuten erklärt, wer du in Wahrheit bist? Habe ich dich nicht immer wieder vor der dreisten Zudringlichkeit des gemeinen Volkes bewahrt? Und meine heiligen Diener von allem Unreinen ferngehalten?“ (An dieser Stelle hörte man verhaltenes Räuspern.) „Ganz zu schweigen vom Teufel, der jetzt listig getarnt in dieser glaubenslosen Welt sein Unwesen treibt! Was wärst Du überhaupt ohne mich?“</p>
<p>Man merkte, dass es dem Ankläger nicht ganz recht war, wie der Oberpriester in seine Rolle wechselte. Aber er wagte nicht, etwas zu sagen, denn er war von dessen Macht abhängig. Das galt ja für die ganze Versammlung und es war deutlich zu spüren, wie sich alle vor dem Weißgekleideten fürchteten. Sie hatten schon beim Eintreffen dessen Hand geküsst und verharrten stets in einer vor ihm gebückten Haltung. Sah man genau hin, zeigte sich allerdings Merkwürdiges. Die eigentliche Ängstlichkeit schien sich auf eine kleine Gruppe zu beziehen, die um den Oberpriester stand und ihm ständig ins Ohr flüsterte. Und an der Art, wie dieser ihnen eher ratlos zuhörte, entstand der Eindruck, dass sie eigentlich das Kommando an sich gezogen hatten.</p>
<p>Rundum hatte sich Volk eingefunden. Nicht wenige warfen einen Blick auf das Geschehen und gingen dann mit der Bemerkung wieder weg, dieses ganze Theater sei ihnen widerlich und interessiere sie nicht mehr. Die noch immer Verbliebenen verhielten sich unterschiedlich. Bei einer kleinen Gruppe merkte man, wie sie sich ebenfalls vor dem Oberpriester ängstigte und durch allerlei Beifallenskundgebungen versuchte, dessen Wohlwollen zu erheischen. Sie verständigte sich auch durch versteckte Zeichen mit dem engeren Kreis um den Obersten, mit dem sie offenbar in einem Vertrauensverhältnis stand.</p>
<p>Die Mehrzahl der Zuhörenden allerdings zeigte Distanz zum stattfindenden Verfahren, eigentlich Unmut. Teils machten sie einen besorgten Eindruck, teils ließen sie Zorn erkennen und murrten. Sie riefen Jesus zu, er solle doch endlich sagen, dass er versprochen habe, bei allen zu sein, die ihn suchten! Die versammelten Amtsträger ignorierten das, manche zeigten sich angewidert, andere wiederum doch etwas beunruhigt ob der mangelnden Zustimmung des Volkes. Man merkte, dass sie sich eigentlich dreifach ängstigten: Einerseits vor diesem, andererseits vor ihrem Chef und schließlich dem Angeklagten, dessen Anblick sie nicht loslassen wollte.</p>
<p>Zunehmend wurde spürbar, dass Jesus anders als der Hohe Rat die Situation souverän beherrschte. Hier breitete sich Unsicherheit aus, die man aber natürlich nicht zeigen wollte, um die eigene Würde zu wahren. Dann geschah, was das Schweigen des Beschuldigten als höchst beredt erkennen ließ. Er, dem man von der Kirche nicht erlaubten Umgang mit Unwürdigen vorwarf, wandte seinen Rücken dem Tribunal und sein Gesicht den Beobachtern des Ereignisses zu. Langsam und gelassen schritt er in deren Richtung, um dann für die Augen aller zu entschwinden.
</p>
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		<item>
		<title>2012 zeigt weiterhin eine schwierige Zeitqualität</title>
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		<pubDate>Tue, 28 Feb 2012 20:45:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Herbert Kohlmaier</dc:creator>
		
		<category>Nachgedacht</category>

		<category>Astrologisches</category>

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		<description><![CDATA[Dass wir eine schwierige Zeitperiode durchschreiten, wissen und spüren wir alle – in früheren Darlegungen an dieser Stelle über die aktuellen kosmischen Konstellationen wurde dies bereits dargelegt (siehe am 5. Dezember 2010 „Eine Periode der Erschütterungen“ und  am 27. Februar 2011 über das Jahr 2011 als „annus horribilis“). Was ist nun für 2012 zu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Dass wir eine schwierige Zeitperiode durchschreiten, wissen und spüren wir alle – <a id="more-189"></a>in früheren Darlegungen an dieser Stelle über die aktuellen kosmischen Konstellationen wurde dies bereits dargelegt (siehe am 5. Dezember 2010 „Eine Periode der Erschütterungen“ und  am 27. Februar 2011 über das Jahr 2011 als „annus horribilis“). Was ist nun für 2012 zu erwarten? Sicher nicht der Weltuntergang bloß deswegen, weil im Maya-Kalender der 21. Dezember so etwas wie einen abschließenden Zyklus der sog. „Langen Zählung“ aufweist.</p>
<p>Doch eine Aufhellung der so deutlich spürbaren unruhigen Verhältnisse ist in diesem Jahr nicht zu erwarten. Es werden wohl weiterhin an allen Ecken und Enden der Welt große Probleme und Erschütterungen auftreten – je nach dem Stand der zivilisatorischen und kulturellen Situation mehr oder weniger bedrohlich. Als „Grundton“ bleibt erhalten, dass Pluto im Steinbock alle gesellschaftlichen Ordnungssysteme einer harten Prüfung unterzieht. Wie bereits dargelegt, wird diese Phase der Menschheitsgeschichte noch lange währen. Es bleibt also „ungemütlich“, vor allem für Herrschafts- und Autoritätssysteme, die nicht fest fundiert und nicht von ihrer Qualität her belastbar sind.</p>
<p>Das fördert aber auch unbedingt nötig gewordene Bereinigungen – die Politik zeigt das allzu deutlich! Wie ein Blick auf die Sterne lehrt, werden diese Erschütterungen, die durchaus heilsam sein können, von erheblichen Konflikten begleitet. Die Spannung zwischen Pluto und Uranus lässt die Neigung zu gewaltsamen Vorgängen in der Bevölkerung erkennen. Das Quadrat dieser beiden „schwierigen“ Planeten bleibt und tritt - wie schon zum Spätsommer 2011 - wieder im Juni und Juli 2012 exakt auf. Tragische und verlustreiche Volksbewegungen passen in dieses Szenario.</p>
<p>Der Juli lässt allerdings aufgrund einer starken Unterstützung des Jupiter (durch Uranus, Mars und auch Merkur) erwarten, dass sich im Zuge der spannungsreichen und bewegten Ereignisse neue Autoritätssysteme bilden. Gleichgewichte könten wieder hergestellt werden, was auch auf eine Beruhigung der Finanzmärkte hindeuten dürfte. Gegen das Ende des Jahres verheißt die kosmische Situation immerhin zunehmende Stabilität.</p>
<p>Im Oktober 2011 bewegt sich Saturn in das Zeichen Skorpion. Gerade dieses steht für Umwandlungsprozesse, in denen starke Energien frei werden. Ein Paradigmenwechsel tritt neuerlich ein. Die Frage wird in den Vordergrund treten: Wie können Reformprozesse geordnet ablaufen? Wo zeigt sich ungezügelte Dynamik und wo wird rechte Erneuerung vorangetrieben?  Mit anderen Worten: Eine Zeit friedlicher Harmonie und des Verweilens dort, wo man sich (scheinbar) behaglich eingerichtet hat, zeigt das keineswegs an, sondern das genaue Gegenteil! Es gilt das für das ganze Jahr 2012, aber auch darüber hinaus werden wir damit noch eine Zeit lang „leben müssen“.
</p>
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		<item>
		<title>Das Verhältnis Staat-Kirche bedarf der Neuordnung</title>
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		<pubDate>Tue, 28 Feb 2012 19:23:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Herbert Kohlmaier</dc:creator>
		
		<category>Gesellschaft &amp; Politik</category>

		<category>Glaube und Kirche</category>

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		<description><![CDATA[In fortgeschrittenen Demokratien gilt grundsätzlich das Prinzip der Trennung von Staat und Kirche. Es ist allerdings nicht überall in totaler Form – wie etwa in Frankreich – verwirklicht, sondern es gibt aus der historischen Entwicklung herrührende Verknüpfungen. So auch in Österreich, worauf sich die folgenden Ausführungen beziehen. Die Situation in Deutschland und in der Schweiz [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In fortgeschrittenen Demokratien gilt grundsätzlich das Prinzip der Trennung von Staat und Kirche. <a id="more-188"></a>Es ist allerdings nicht überall in totaler Form – wie etwa in Frankreich – verwirklicht, sondern es gibt aus der historischen Entwicklung herrührende Verknüpfungen. So auch in Österreich, worauf sich die folgenden Ausführungen beziehen. Die Situation in Deutschland und in der Schweiz ist in gewissem Sinn als vergleichbar anzusehen, darauf wird aber hier nicht eingegangen.</p>
<p>Die Römisch-katholische Kirche (im folgenden „Kirche“) ist im Staate Österreich die größte und traditionell etablierte Religionsgemeinschaft. In der Geschichte gab es über viele Jahrhunderte enge Beziehungen, der Kaiser hatte etwa bei den Bischofsernennungen ein Mitentscheidungsrecht. Betrachtete man doch das Wirken der Kirche als einen wesentlichen Bestandteil der zu ordnenden öffentlichen Angelegenheiten. Heute regelt ein Konkordat zwischen Staat und Kirche die gegenseitigen Beziehungen. Es räumt der Glaubensgemeinschaft bestimmte Rechte ein, wobei deren Autonomie schon aufgrund des Grundsatzes der Religionsfreiheit zu wahren ist.</p>
<p>Seit dem Abschluss des Vertrages mit dem sog. Heiligen Stuhl im Jahr 1933, der nach Wiederherstellung der Souveränität Österreichs 1945 mehrmals und zuletzt 1968 ergänzt wurde, haben sich die Umstände wesentlich geändert. Die Bedeutung der Kirche ist aus mehreren Gründen zurückgegangen, vor allem durch den Schwund an Mitgliedern, der mit einer zunehmenden Zahl von Konfessionslosen verbunden ist.  Unter den Religionsgemeinschaften, die vom Staat unter gewissen Voraussetzungen anzuerkennen sind, wächst die Bedeutung der Islamischen, die schon in der Monarchie diesen Status hatte. Trotz des geltenden Grundsatzes der Gleichberechtigung ist die Kirche allerdings gegenüber den anderen Religionsgemeinschaften aus historischen Gründen privilegiert.</p>
<p><strong>Die Kirche hat ein eigenes Rechts- und Verfassungssystem</strong></p>
<p>Die Kirche weist die Eigenart auf, dass sie über ein eigenes und komplettes  Rechtssystem (Codex Iuris Canonici) verfügt, das weltweit gilt und dem auch die in Österreich lebenden Mitglieder unterworfen sind. Es stellt im Prinzip auch eine Verfassung der Kirche dar, in der die Befugnisse der Amtsinhaber, die Rechte und Pflichten der Katholiken sowie die Rechtsverfahren (gerichtlicher und administrativer Art) geregelt sind. Dem Selbstverständnis der Kirche entsprechend fehlen demokratische und rechtsstaatliche Elemente fast zur Gänze. Es besteht ein deutliches Übergewicht der den Mitgliedern auferlegten Pflichten (Stichwort „Gehorsam“) im Verhältnis zu den ihnen gewährleisteten Rechtsansprüchen.</p>
<p>Für alle, die sich zur Kirche bekennen, gelten demnach zwei Rechtsordnungen, die von Körperschaften öffentlichen Rechts erlassen sind. Der wesentliche Unterschied zwischen den beiden Normenkomplexen ist, dass im Verhältnis zu Gebietskörperschaften und anderen vom Staat errichteten Institutionen Zwangsmitgliedschaft besteht, während die Kirchenzugehörigkeit freiwillig ist. Der Einzelne unterstellt sich also aus eigener Entscheidung dem Kirchenrecht. Dessen Durchsetzung kann sich grundsätzlich nur auf den internen Bereich der Kirche beziehen, also auf die rechtliche und faktische Stellung des Rechtssubjektes innerhalb der Glaubensgemeinschaft. Der Staat verweigert der Kirche das historische „bracchium saeculare“, also die Hilfe bei Exekution von Entscheidungen kirchlicher Behörden.</p>
<p>Auf den ersten und oberflächlichen Blick bedeutet dies eine im rechtsstaatlichen Sinn saubere Lösung. Wer von einer ihm als unrechtmäßig empfundenen Entscheidung kirchlicher Instanzen betroffen ist, bedarf demnach keiner Hilfe weltlicher, weil seine vom Staat zu schützende Rechtssphäre nicht tangiert erscheint, sondern nur die religiöse, die außerhalb der Ingerenz des Staates liegt. Als letzter Ausweg bleibt ihm ja, die Gemeinschaft Kirche zu verlassen, womit er sich zur Gänze deren Entscheidungsmacht entziehen kann. Eine „Einmischung“ des Staates in kirchliche Angelegenheiten soll jedenfalls unterbleiben.</p>
<p>Bei näherer Betrachtung treten in diesem vermeintlich korrekten System der Abgrenzung von Machtbefugnis dennoch nicht unerhebliche Probleme zutage. Die Grenze zwischen der religiösen Sphäre, wo der Staat sich fernhalten muss, und jener, wo der Staat seiner Pflicht des Vermeidens von und des Schützens vor Rechtwidrigkeit nachkommen muss, ist nicht scharf zu ziehen. Dazu kommt, dass sich die Staatsmacht im Sinne der zu respektierenden Religionsfreiheit Beschränkungen obrigkeitlichen Handelns auferlegt habt, die teils geregelt sind und sich teils aus der Art der Handhabung geltender Vorschriften ergeben.</p>
<p>Kein Finanzamt wird also bei einer Diözese eine strenge Betriebsprüfung vornehmen und die Arbeitsinspektion wird nicht kontrollieren, ob einem Pfarrer von seinem Dienstgeber zu viele Überstunden abverlangt werden. Eine merkwürdige Situation ergibt sich: Auf der einen Seite wird das öffentliche Regelungssystem ständig ausgebaut und verfeinert, während auf der anderen großzügige Freiheit der Selbstregelung im Vertrauen darauf gewährt wird, dass die Kirche doch wohl korrekt vorgehen würde. Hier ergibt sich allerdings der Ansatzpunkt zu einer kritischen Betrachtung. Sie muss der Frage nachgehen, ob nicht Brüche im rechtsstaatlichen System auftreten, die mit der zu sichernden kirchlichen Autonomie nicht gerechtfertigt werden können.</p>
<p>Hier ist zunächst zu bedenken, dass uneingeschränktes Vertrauen niemals angebracht sein kann. Der Grundsatz der Freiwilligkeit des Eintretens in eine bestimmte Zone der Geltung dispositiver, also staatsunabhängig gestalteter, Regelungen, kann die ordnende, kontrollierende und notfalls entscheidende Funktion des Staates nicht einfach zur Gänze überflüssig machen. So hat der Gesetzgeber aus gutem Grund für Vereine, deren Bestand und Wirken wie bei den Religionsgemeinschaften verfassungsrechtlich abgesichert ist, sehr wohl Standards festgelegt, die ein willkürliches oder allgemeinen Rechtsgrundsätzen widersprechendes Vorgehen derselben ausschließen.</p>
<p>Den Mitgliedern werden Informations- und Mitwirkungsrechte gesichert, ohne dass aber damit der Grundsatz der Vereinsfreiheit beeinträchtigt ist. Der Staat achtet darauf, dass für das zwar autonome Vorgehen solcher Gebilde dennoch unerlässliche „Spielregeln“ gelten und als unerlässliche Rahmenbedingungen eingehalten werden. Er will also seine Bürger nicht gleichsam in Zonen des Fehlens unentbehrlicher Rechtsregeln entlassen und stellt ihnen auch seine Instrumente gerichtlicher Durchsetzung von Ansprüchen zur Verfügung. Diese können nur ausgeschlossen werden, wenn wiederum rechtlich korrekt konstituierte Schiedsgerichte angerufen werden können.</p>
<p>Dabei wird vom Souverän sehr wohl bedacht, dass frei gebildete Gemeinschaften in der Gesellschaft eine wichtige Funktion ausüben. Man denke dabei an berufliche Organisationen, also etwa Gewerkschaften, ebenso wie an kulturelle oder wirtschaftsfördernde Vereinigungen. Sie sammeln Menschen zu wirksamem sowie geordnetem Tun und ermöglichen es, Bedürfnisse und Interessen zu verwirklichen. An sich gilt das auch für die Kirche. Diese agiert aber in ihrem nach einem eigenen Normenkomplex geregelten Raum. Ihre höchste Autoritäten der Rechtssetzung und Vollziehung befinden sich außerhalb des Hoheitsbereichs der Republik.</p>
<p><strong>Ein Bereich, in dem die Menschenrechte nicht wirken</strong></p>
<p>Ganz wesentlich ist bei dieser kritischen Betrachtung, dass die eigene Rechtsordnung der Kirche nicht im Einklang mit den Grund- und Menschenrechten steht. Die Reformbewegungen in der Kirche haben in wissenschaftlichen Veranstaltungen (Enqueten) den Nachweis erbracht, dass es hier gravierende Verletzungen jener fundamentalen Normen gibt, die heute internationaler Standard sind, und zwar sowohl auf globaler als auch auf europäischer Ebene. Diese mehrfach veröffentlichte und auch gegenüber der Hierarchie zum Ausdruck gebrachte Feststellung blieb bisher unwidersprochen. Wenn dies auch nicht einfach als Zugeständnis bewertet werden kann, ist es dennoch aufschlussreich, dass dem kein Einwand entgegengesetzt wurde – oder auch nicht entgegengesetzt werden konnte.</p>
<p>Als wesentliche Beispiele seien nur erwähnt, dass etwa durch den Pflichtzölibat allen, die Priester werden wollen, auferlegt wird, entweder auf das Menschenrecht der freien Berufswahl oder auf das auf Familiengründung zu verzichten. Dass Frauen geistliche Berufe nicht ergreifen können, mag theologischer Auffassung der Kirchenleitung sein, widerspricht aber dem Gleichbehandlungs- und Diskriminierungsverbot. In kirchenrechtlichen Verfahren fehlen die Voraussetzungen für ein als fair anzuerkennendes Prozedere. Dass das demokratische Prinzip mit seinen Mitwirkungs-, Anhörungs- und Freiheitsrechten nicht gilt, wurde bereits erwähnt. An sich ist es so, dass sich die Kirche der Entwicklung zum demokratischen Rechtsstaat verweigert hat. Ihre Mitglieder befinden sich nach wie vor im Status der Untertanen eines päpstlichen Absolutismus.</p>
<p>Nun könnte dies alles als belanglos bezeichnet werden, da es sich ja im gesicherten Freiraum der Religion abspiele, wo der Staat keinen Zugriff habe. Aus dem bisher Dargelegten wäre aber immerhin die Frage abzuleiten, ob es wirklich heutigen Anforderungen an einen umfassend wirkenden Rechtsstaat angemessen ist, wenn sich dieser angesichts der eklatanten Diskrepanz zwischen seinen Ordnungsvorstellungen und denen der Kirche einfach nur auf das Prinzip der Nichteinmischung zurückzieht. Immerhin nimmt er ja damit zur Kenntnis, dass seine Bürger und Bürgerinnen in keineswegs belanglosen Angelegenheiten elementarer Rechtsbehelfe entbehren, die sonst überall gewährleistet sind. Auch gibt es ja so etwas wie die „Drittwirkung der Grundrechte“.</p>
<p>So hat es der Staat auch nicht unterlassen, bei Bildung neuer Bekenntnisgemeinschaften bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich deren Ordnung und Ziele festzulegen. Will eine solche Rechtspersönlichkeit erlangen, sind Statuten vorzulegen und deren Einklang mit den Anforderungen an eine derartige Vereinigung im Rahmen der Rechtsordnung zu prüfen. Die Kirche hingegen ist historisch etabliert und die Rechtmäßigkeit ihres Bestands und ihrer inneren Ordnung steht daher für den Staat wesensgemäß außer Zweifel. Sie ist so vom Nachweis ihrer Verträglichkeit für das Gemeinwesen befreit. Es wirkt quasi die normative Kraft des Faktischen.</p>
<p>Die Kirche ist allerdings nicht nur eine von vielen Religionsgemeinschaften, die der Staat gleichsam akzeptiert und denen er Selbständigkeit und Aktionsfreiheit garantiert. Ihr werden vielmehr in zahlreichen Bestimmungen besondere Rechte und Ansprüche eingeräumt. Es handelt sich dabei um Privilegierungen, die entweder ihr allein oder auch anderen etablierten Religionsgemeinschaften zukommen. Dass dabei Aktivitäten gewährleistet und gefördert werden, die für das Gemeinwohl wertvoll sind, steht außer Frage; dies betrifft vor allem den Bereich des Unterrichts, der Krankenpflege oder des karitativen Wirkens. Der Staat gewährt steuerliche Erleichterungen sowohl der Kirche als auch denen, die ihren Kirchenbeitrag entrichten. Er dotiert die Kirche zum Ausgleich des ihr im Nationalsozialismus entzogenen Vermögens. Vor allem aber stellt der Staat für die Eintreibung des Kirchenbeitrags seinen Rechtsweg zur Verfügung.</p>
<p>Das Konkordat mit dem Heiligen Stuhl erhebt die Kirche in den Rang eines wichtigen Vertragspartners des Staates. Dass dabei auch an eine gegenseitige Interessenswahrung gedacht wurde, ergibt sich nicht zuletzt aus dem Artikel IV dieses völkerrechtlichen Vertrags, wonach der Bundesregierung eine Mitsprache bei der Ernennung von Bischöfen zusteht. Dies in der Form, dass sie Einwände „allgemein politischer Natur“ geltend machen kann. Aus all dem ergibt sich, dass die Kirche keineswegs abseits des staatlichen Wirkens existiert, sondern als integrierender Bestandteil der gesamten Rechts- und Gesellschaftsordnung anzusehen ist.</p>
<p>Damit ist aber einem bloßen „Gewährenlassen“ kein Raum gegeben. Der Staat hat vielmehr die Verpflichtung, sich dessen zu vergewissern, ob sein Partner bei der Besorgung der öffentlichen Angelegenheiten in Übereinstimmung mit den rechtsstaatlichen Prinzipien und insbesondere der Verfassung vorgeht.  Er darf insbesondere an die Kirche nicht aus nur historischen Gründen andere Maßstäbe legen als an alle Religionsgemeinschaften. Es kann für ihn insgesamt nicht belanglos sein, ob in diesen eine Gesinnung herrscht, die einem zeitgemäßen Gemeinwesen entspricht oder ob dem entgegenstehende Verhaltensweisen und Einstellungen gefördert werden. Dabei geht es keineswegs nur um kriminelle Akte, obwohl auch hier bei der Kirche Untragbares zutage trat. Begangene Vergehen an Jugendlichen und Schutzbefohlenen durften unter Androhung strenger Strafen der Justiz nicht geoffenbart werden.</p>
<p>All dem kann wiederum entgegengehalten werden, mit einer derartigen Prüfung würde die Freiheit und Autonomie der Kirche sehr wohl verletzt. Auch diesen Grundwerten sind aber wie auch sonst immer nötige Grenzen gesetzt. Vor allem aber muss bedacht werden, dass es für ein konsequentes Handeln des Staates nur zwei Möglichkeiten gibt, die einander ausschließen und zwischen denen es keinen lavierenden Kompromiss geben darf: Entweder der Staat entlässt die Kirche in totale Freiheit, dann darf er ihr aber keine Sonderrechte und Vergünstigungen einräumen. Tut er dies aber andererseits – wofür es gute Gründe gibt – dann trägt er sehr wohl Mitverantwortung für das, was dort geschieht.</p>
<p>Darüber hinaus gibt es eine moralische Verpflichtung der Republik, die Wahrung der Menschenrechte überall einzumahnen und nicht nur dort, wo es ihr opportun erscheint. Wenn Staatsbesuche in weltlichen Diktaturen stattfinden, wird immer darauf geachtet, dass die Einhaltung der Menschenrechte zur Sprache kommt. Es ist unbegreiflich, dass dies dort unterbleibt, wo unter dem gemeinsamen Dach der Verdacht der Willkür auftritt. Wo also etwa Bischöfe als geistliche Obrigkeit eingesetzt werden, ohne dass die davon Betroffenen die sonst überall bestehende Möglichkeit haben, an der zu treffenden Auswahl mitzuwirken. Sie sind vielmehr dem Diktat einer ihnen unzugänglichen und vom eigenen Lebensbereich weit entfernten Entscheidungsmacht ausgeliefert. Doch die Regierung schweigt dazu, denn es gäbe ja „ein gutes Verhältnis“ und daher keine Gründe für Einwände „allgemein politischer Natur“.</p>
<p><strong>Das große Unverständnis</strong></p>
<p>All das, was hier dargelegt wird, wurde bereits an die Autoritäten der Republik herangetragen. Die Reformorganisation Laieninitiative hat dem Außenminister nahegelegt, in die Prüfung, ob gegen einen Bischofskandidaten Einwände politischer Art vorliegen, auch die Frage einzubeziehen, ob eine angemessene Mitwirkung der Ortskirche glaubhaft gemacht werden kann. Als dies bei der danach erfolgen Besetzung einer Diözese nachgefragt wurde, beschränkte man sich auf die Feststellung, der Kandidat sei als kooperativ bekannt. Es war aber offenkundig, dass seine Ernennung und seine unmittelbar darauf gesetzten Handlungen von vielen Katholiken keineswegs gebilligt wurden.</p>
<p>In der weiteren Folge wurde ein Besuchskontakt zwischen dem Bundespräsidenten und dem Vorsitzenden der Bischofskonferenz zum Anlass genommen, die dargelegten Fragen aufzuwerfen. Nach diesem Treffen wurde „Verbundenheit und Dankbarkeit für das gute Miteinander geäußert“. An das Staatsoberhaupt wurde daraufhin von einem in der Reformbewegung engagierten ehemaligen Amtsträger der Republik die Frage gestellt, warum bei solchen Kontakten die Frage der Menschenrechte in der Kirche nicht zur Sprache käme. Die Antwort lautete, der Bundespräsident wolle zu Diskussionen, die „innerhalb“ (sic!) der Kirche stattfänden, nicht Stellung nehmen; er bemühe sich hingegen um ein gutes Verhältnis zu den gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften.</p>
<p>Von der genannten Intervention beim obersten Repräsentanten der Republik wurde auch die Volksanwaltschaft informiert, da diese als nationale Ombudsmanneinrichtung auch – oder gerade besonders – die Wahrung der Menschenrechte zu beobachten hat. Diese nahm in der Form Stellung, dass es sich um eine „politische Frage“ handle, die sie keiner Bewertung unterziehen wolle. Es sei nicht ersichtlich, woher die Annahme rühre, der Staat überantworte die Bürger einem schwer mangelhaften System, „zumal es jedermann freisteht“, ob er der Kirche angehören wolle oder nicht.</p>
<p>Das sich zeigende Unverständnis ist verwunderlich. Die dargestellte Verflochtenheit zwischen Kirche und Staat wird einfach übersehen oder als unbedeutend betrachtet. Der Hinweis der Volksanwaltschaft auf die Möglichkeit, der Kirche fernzubleiben, ist etwa so qualifiziert wie die Empfehlung, bei einer Unzufriedenheit mit staatlichen Gesetzen oder deren Anwendung einfach auszuwandern. Dass es für Menschen sehr wichtig sein kann, ihrer Glaubensgemeinschaft anzugehören und dort erträgliche Verhältnisse vorzufinden, befindet sich offenbar nicht innerhalb des volksanwaltschaftlichen Betrachtungshorizonts. Dass man nicht unmittelbar eingreifen kann, ist verständlich, doch die sich zeigende Gleichgültigkeit ist bemerkenswert.</p>
<p>Das Wegsehen von den dargelegten Problemen wird allerdings auf Dauer nicht möglich sein. Es mehren sich die Stimmen, die das wie bisher geregelte Verhältnis zwischen Staat und Kirche als nicht dauerhaft tragbar ansehen. Vorerst melden sich Agnostiker und der Kirche ablehnend gegenüber stehende Kräfte, die auf in ihren Augen unerträgliche Privilegien der Kirche hinweisen und ein Volksbegehren zu deren Beseitigung initiieren. Es ist zwar nicht zu erwarten, dass dies von großem Erfolg begleitet sein wird, aber die Frage kommt sicher auf die politische Agendaliste. Es gibt auch schon einzelne kritische Stimmen von Politikern.</p>
<p>Auch bei den Kirchenangehörigen drängt sich die Frage auf, ob wirklich alles beim Alten bleiben kann, was die Rolle des Staates betrifft, die er gegenüber den Religionsgemeinschaften und insbesondere der Kirche einnimmt. Dass er sich im Kirchenbeitragsgesetz 1939, welches aus der nationalsozialistischen Ära stammt, zur Durchsetzung von finanziellen Ansprüchen bereit erklärt, ruft gerade im Licht der Religionsfreiheit Bedenken hervor. Zunehmend mehren sich Stimmen, die nach neuen und verträglichen Regelungen rufen. Dem scheinen auch kirchliche Verantwortungsträger nicht einfach ablehnend gegenüberzustehen.</p>
<p>Gerade die Reformbewegungen sind daran interessiert, Lösungen zu finden, die der Kirche nicht schaden und ihre unverzichtbaren Aufgaben nicht beeinträchtigen, sondern angemessen fördern. Es darf aber nicht auf Dauer unbehandelt bleiben, was Besorgnisse hervorruft. Mag die Politik derzeit auch ganz andere Sorgen haben – nach wirklich allseits verträglichen Lösungen wird zu suchen sein!
</p>
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		<title>Der Niedergang des Vatikanregimes ist gewiss - doch was kommt danach?</title>
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		<pubDate>Tue, 21 Feb 2012 10:44:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Herbert Kohlmaier</dc:creator>
		
		<category>Glaube und Kirche</category>

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		<description><![CDATA[Papst Benedikt hat bei seinem Deutschlandbesuch von nötiger „Entweltlichung“ der Kirche gesprochen. Über seine damit verbundene Absicht wird ohne Ergebnis gerätselt. Zum Verständnis sollte freilich eine andere Aussage von ihm helfen, die er beim gleichen Anlass tätigte: „Manche bleiben mit ihrem Blick auf die Kirche an ihrer äußeren Gestalt hängen. Dann erscheint sie nur mehr [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Papst Benedikt hat bei seinem Deutschlandbesuch von nötiger „Entweltlichung“ der Kirche gesprochen. Über seine damit verbundene Absicht wird ohne Ergebnis gerätselt. <a id="more-187"></a>Zum Verständnis sollte freilich eine andere Aussage von ihm helfen, die er beim gleichen Anlass tätigte: „Manche bleiben mit ihrem Blick auf die Kirche an ihrer äußeren Gestalt hängen. Dann erscheint sie nur mehr als eine der vielen Organisationen innerhalb der demokratischen Gesellschaft, nach deren Maßstäben und Gesetzen dann auch die so sperrige Größe ‚Kirche’ zu beurteilen und zu behandeln ist.“</p>
<p>Hier tritt uns zunächst die Auffassung zutage, dass die Kirche doch viel mehr und auch ganz Anderes sei als eine „Organisation in der Gesellschaft“. Das entspricht ja auch der Lehre von ihrem Wesen als der fortlebende mystische Leib Christi. Offenbar will Benedikt damit aber auch ausdrücken, dass ihre „äußere Gestalt“ etwas sei, wo man bei Beurteilung der Kirche nicht verweilen dürfe, denn es ginge da nur um das Wahrnehmungsobjekt einer „Gesellschaft“, von der man sich – so der Eindruck – fernzuhalten habe. Damit zeigt sich aber  eine Grundhaltung, der sehr zu widersprechen ist.</p>
<p>Kardinal Reinhard Marx hat bald darauf anlässlich der Konferenz im Vatikan über die Bewältigung der das Ansehen der Kirche so belastenden  Missbrauchsfälle ausgeführt: „Glaubwürdigkeit entsteht dann, wenn Schein und Sein, Außen und Innen möglichst nah beieinander sind, wenn das gelebt wird, was verkündet wird, wenn Wort und Tat in Übereinstimmung sind.“ Und weiters: „Es ist klar, dass die Kirche mitten in den jeweiligen gesellschaftlichen Bedingungen lebt und deswegen alles, was in der Kirche und durch die Kirche getan und gesagt wird, auch von diesen Randbedingungen her mitgeprägt wird.“ So könne „auch die Kirche nie losgelöst von der gesellschaftlichen Umgebung, von der Welt, gedacht werden.“</p>
<p>Es ist nicht schwer, den Widerspruch in den Aussagen der beiden Kirchenmänner wahrzunehmen. Bei der Beurteilung des Papstes hört man immer wieder die Meinung, dass er zwar theologisch höchst qualifiziert aber mit den Leitungsaufgaben überfordert sei, die das Amt ihm abverlangen. Objektiv gesehen sprechen tatsächlich nicht wenige Umstände dafür. Sind doch auch von Benedikt in jüngster Zeit Schritte angekündigt worden, die Kurie zu reorganisieren, weil es an der Kooperation der einzelnen Stellen mangle. Offenbar gibt es hier auch Widerstände, die zu überwinden wären.</p>
<p>Was einer „Entweltlichung“ – wie immer sie gemeint sein mag – jedenfalls entgegenzuhalten ist, bezeichnet der Kardinal mit der notwendigen Übereinstimmung von Schein und Sein, des Außen und Innen. Es ist offenbar nicht gelungen, solchen Gleichklang herzustellen. So liegt nahe, dass der Papst im Erkennen dieses Versagens nach befreiender Rechtfertigung sucht. Der Blick soll weg von auftretenden argen Problemen dorthin gelenkt werden, wo die Kirche nach wie vor intakt und auch unangreifbar sei – nämlich in ihrer von Gott verliehenen Heiligkeit. Man könnte diese Sicht der Dinge aber auch als Kapitulation vor Unbewältigbarem  betrachten.</p>
<p>Die Frage drängt sich auf:  Ist die Kirche als Institution, so wie sie heute noch immer ist, überhaupt in der Lage, ihrer Umwelt integer entgegenzutreten? Also einheitlich makellos und unversehrt in ihren beiderlei Erscheinungsformen – der inneren sowie der äußeren? Dagegen stehen ganz arge Hindernisse. Es bedurfte offenbar eines langen Zeitraums, diese in ihrer schwerwiegenden Bedeutung wirklich zu erkennen. Da hilft nun auch nichts, sich mit den zwei Jahrtausenden zu trösten, welche die Kirche trotz aller Fahrnisse immer wieder überstanden habe, was auch nun gelingen sollte. Doch unsere Zeit verlangt überall Offenlegung und Korrektur. Jetzt und auch von der Kirche.</p>
<p>Worum geht es dabei? Zunächst verfügen heute sehr viele Menschen über theologische Kenntnisse. Sie nehmen daher wahr, wie sehr sich die größte christliche Glaubengemeinschaft von jenem Jesus entfernt hat, auf den sie sich in Allem beruft. Sie wähnt sich geradezu in seinem Besitz, aber befolgt nicht, was er für seine Nachfolge einmahnte: Den Verzicht darauf, zu herrschen und sich über andere zu erhöhen. Die demütige Erkenntnis der eigenen Unvollkommenheit und Fehlerhaftigkeit. Die ausschließliche Gesinnung des Dienens und das Abstandnehmen von Vorschriften, die sich bloß Menschen ausgedacht haben. Von Regeln, die Lasten auferlegen, statt die Herzen zum Blick auf den einzigen Vater im Himmel zu lenken.</p>
<p>An die Stelle all dessen, ist – und das sehr wohl! – „Organisation“ getreten. Die Geschichte der Welt wollte es so. Kirche erhielt jene Macht, vor der Jesus eindringlich warnte. Aufgerichtet als Kopie kaiserlicher Herrschaft, wie sie heute längst überwunden ist. Der Papst in Leitungsschwierigkeiten? Sie liegen in der Natur der Sache! Längst ist nicht mehr die Rede davon, was Johannes Paul II. schon 1995 erkannt hat, dass nämlich das Wesen des Papstamtes zu überdenken sei. Die „an ihn gerichtete Bitte, eine neue Form der Primatsausübung zu finden“, bedeute für ihn „Verantwortung“ (Ut unum sint, Nr. 95).</p>
<p><strong>Jede Machtausübung bedarf der Legitimation</strong></p>
<p>Die Probleme einer immer mehr schwindenden Regierbarkeit – nach innen ebenso wie nach außen – sind offenkundig. Sie sind dadurch verursacht, dass die Römisch-Katholische Kirche ihre mit hoheitlichem Charakter ausgestatteten Befugnisse als von Gott verliehen erklärt. In ihrer Rechts- und Verfassungsordnung wird festgestellt, dass der Papst als Oberhaupt der Kirche ein Amt ausübe, das „vom Herrn einzig dem Petrus, dem Ersten der Apostel übertragen“ worden sei und in dessen Nachfolgern fortdauere. Somit sei er Stellvertreter Christi auf Erden (Can. 331 des Codex Iuris Canonici).</p>
<p>Diese Funktion vermittle dem Papst „höchste, volle, unmittelbare und universale ordentliche Gewalt, die er immer frei ausüben kann“ (ebd.). Das bedeutet, dass jede in der Kirche bestehende Befugnis letztlich vom Oberhaupt der Kirche herrührt. Der Papst ist demnach höchster und alleiniger Inhaber aller kirchlichen Entscheidungsmacht. Sie betrifft sowohl die Gesetzgebung als auch den gesamten Vollzug aller von ihm „frei“ erlassenen Vorschriften. Der Papst exekutiert also das Recht, das er selbst schafft.</p>
<p>Die im staatlichen Bereich unverzichtbare Trennung der einzelnen Gewalten fehlt gänzlich, ebenso jede Beschränkung und Kontrolle von Macht. Das Kirchenrecht verpflichtet alle Katholiken, in Glaubensgehorsam zu befolgen, was die vom Papst dirigierten Leiter der Kirche erklären und bestimmen (Can. 212 - §1). Dieser Gehorsam wird auch der theologischen Wissenschaft abverlangt (Can 218). Untersagt ist also selbst das Vertreten eigener Standpunkte.</p>
<p>Eine derartige Verfassung, die schrankenlose Macht in die Hand eines einzigen Menschen legt, ist nirgendwo sonst vorzufinden. Es gibt zwar nach wie vor Diktaturen, wo ein Alleinherrscher seine Willkür ausübt, aber sie versuchen zumindest den Anschein der Vermeidung des Despotismus. Das Vatikanregime dagegen behauptet nicht einmal das Bestehen von Regulierungen, welche Alleinherrschaft mildern sollten. Da man sich auf Gott beruft, erscheinen menschliche Kritik und Einwände unbeachtlich.</p>
<p>Zulässigkeit und Tauglichkeit dieser einmaligen Machtkonzentration können sich, wie hier darzulegen ist, auf Dauer keineswegs halten. Vorweg schon sei aber auf einen dieser Konstruktion innewohnenden fatalen Fehler hingewiesen. Wenn nämlich der Papst wirklich „Stellvertreter“ Christi und damit auch Gottes ist, muss er sich wie jeder, der ein Mandat ausübt, dem Willen seines Gewaltgebers fügen. Daher kann er nicht, wie aber bestimmt wird, seine Macht „frei“ ausüben, sondern er wäre an den Willen dessen gebunden, der ihn bevollmächtigt hätte.</p>
<p>Die in Anspruch genommene göttliche Berufung jedes Papstes in sein mit Amt unlimitierter und alleiniger Befugnis stützt sich im Wesentlichen auf eine Stelle im Matthäusevangelium (16,30-20), die auch in die Kuppel des Petersdomes wie ein Regierungsprogramm geschrieben ist: „Du bist Petrus und auf diesen Felsen werde ich meine Kirche bauen“. Diesem Wort folgt die Ermächtigung, Entscheidungen zu treffen, die im Himmel gelten würden. Nach Behauptung der Kirche sei diese Beauftragung auf den jeweiligen Nachfolger des Apostels übergegangen.</p>
<p><strong>Das &#8220;Felsenwort&#8221; bietet keine Rechtfertigung</strong></p>
<p>Nach dem heutigen Stand der Wissenschaften ist diese in Anspruch genommene Legitimation zur Kirchenleitung allerdings unhaltbar. Dazu gibt es klare Forschungsergebnisse, die als bekannt vorausgesetzt werden können. Es seien nur einige wesentlichen Gesichtspunkte erwähnt, die sich aus dem Evangelium ergeben. So zeigt sich, dass das „Felsenwort“ beim früheren Markus, auf den sich Matthäus stützt, dort nicht vorkommt, wo das betreffende Gespräch Jesu mit Petrus geschildert wird (8,27-30). Da es unwahrscheinlich ist, dass der erste Evangelist eine so bedeutsame Aussage des Herrn unerwähnt gelassen hätte, ist zu schließen, dass sie später eingefügt wurde.</p>
<p>Doch selbst wenn Matthäus tatsächlich Worte Jesu wiedergegeben hätte, könnte daraus keinesfalls eine Ermächtigung abgeleitet werden, das zu errichten, was heute als „Amtskirche“ bezeichnet wird. Das griechische „Ekklesia“, mit dem der Evangelist das von Jesus (vermeintlich) verwendetem aramäischem Wort ins Griechische übersetzt, bedeutet Versammlung oder auch Gemeinde, aber nicht „Kirche“. Da sich das gesamte Wirken des wandernden Rabbi Jehoschua und seiner Schüler im Rahmen des jüdischen Glaubens abspielte, kann keineswegs angenommen werden, dass es bei einer angekündigten Gemeinschaftsbildung um eine andere und neue Religion gehen sollte.</p>
<p>So bildete sich auch nach dem Osterereignis zunächst eine Gruppe im Judentum, für die Jesus der erwartete Messias war. Eine vom Glauben Israels losgelöste Religion entstand erst allmählich gegen Ende des ersten Jahrhunderts – in argen Konflikten und unter dem Einfluss dominierenden griechischen Denkens. Auch musste zunächst eine Periode verarbeitet werden, wo man vergeblich die Wiederkunft des Herrn erwartete. Wie sich insbesondere aus der Apostelgeschichte und den Briefen des Paulus ergibt, legte Petrus in dieser Situation keineswegs ein Verhalten an den Tag, das auf eine Befugnis zur Gestaltung und Lenkung einer neuen Religionsgemeinschaft schließen lassen könnte.</p>
<p>In heftigen Auseinandersetzungen musste entschieden werden, ob auch solche getauft werden könnten, die sich nicht dem mosaischen Gesetz unterstellten. Dabei setzte sich Paulus durch, dessen mit unvorstellbarer Energie betriebene Heidenmission der entstehenden Kirche den Weg bereitete. Petrus hingegen hatte offenbar die Aufgabe, „den Aposteldienst unter den Beschnittenen“ auszuüben (vgl. Gal 2,11 ff). So sah er sich ganz offensichtlich nicht dazu berufen, dem sich ausbreitenden Glauben Strukturen, Ordnung und Ämter vorzugeben.</p>
<p>All das ergab sich vielmehr aus der entstehenden Notwendigkeit, das Glaubensleben zu ordnen und eben auch in der „Gesellschaft“ zu „organisieren“. Anzunehmen, dass die sich dabei bildenden Dienste (der Presbyter, Diakone und Episkopoi) schon einem Nachfolger des Petrus unterstellt gewesen wären, wäre ganz verfehlt. Diese Sicht ergab sich erst nach Jahrhunderten in Auseinandersetzungen um die Macht, in welchen die Bischöfe Roms einen Vorrang beanspruchten, dem sich auch die weltlichen Fürsten zu unterwerfen hätten. Dazu sollte auch die Berufung auf die Autorität des Apostels dienen.</p>
<p>Die Legitimierung der dargestellten unbeschränkter Macht des Kirchenoberhaupts als Nachfolger Petri und Stellvertreter Jesu erweist sich sohin als Geschichtsklitterung. Ihr steht auch gewichtig entgegen, dass Jesus nach seinen glaubwürdig überlieferten Worten bei denen, die ihm folgen sollten, Herrschaftsstrukturen strikt ausschloss (Mt 20,20-28). Umso mehr muss dies für die Inanspruchnahme unbeschränkter Entscheidungsmacht gelten, die sich auf ihn berufen will! Doch ganz abgesehen davon: In der zunehmend gebildeten und kritischen Gesellschaft unserer Gegenwart ist die Behauptung, Stellvertreter Gottes zu sein, nur noch für eine unbedeutende Minderheit akzeptabel.</p>
<p>Wenn jemand in Anspruch nimmt, bis in alle Einzelheiten zu wissen, was Gott wolle, ruft das im günstigsten Fall Skepsis hervor, meist aber einfach den Eindruck eines geradezu pathologischen Größenwahns. Keinesfalls ist nachzuvollziehen, dass es die Kirche damit noch immer unternimmt, Heiligkeit nicht aufgrund der erwiesenen Qualitäten eines Menschen festzustellen, sondern allein durch die Innehabung eines Amtes. Diese durch Weihe erlangte Qualität wird auch für den Priesterstand beansprucht. Papst Benedikt zitiert in seinem Schreiben zum Priesterjahr vom Juni 2009 das Wort des Heiligen Pfarrer von Ars: „Nach Gott ist der Priester alles“ (Nr. 5).</p>
<p>Das Geschick der Kirche wollte es, dass es gerade in diesem Priesterjahr durch das Offenbarwerden zahlreicher und schwerer Verfehlungen auf tragische Weise sichtbar wurde: Der geistliche Stand bis hinauf zum Papst („Heiliger Vater“) ist keineswegs durch von Gott vermittelte Qualitäten vor moralischer Gebrechlichkeit bewahrt. Dies dennoch zu behaupten, beansprucht Intelligenz auf eine Weise, die alles Zumutbare überschreitet. Es ist einfach unmöglich geworden, sich auf einen göttlichen Auftrag zu berufen und noch heute diesen so zu verstehen, wie man es selbst für richtig hält.</p>
<p><strong>Unsere Zeit fordert die Kirche heraus</strong></p>
<p>Damit steht die Kirche vor einer gewaltigen Herausforderung. Die Wiedergewinnung des Vertrauens der Menschen setzt voraus, dass sich diese in der Kirche nicht nur dort wiederfinden können, wo der Glaube an der Basis lebt und wirkt, sondern auch dort, wo die Richtlinien erlassen werden. Das erfordert, der Kirche eine Ordnung zu geben, wie sie heute zu Recht überall verlangt und vorausgesetzt wird. Man erwartet Denk- und Entscheidungsprozesse, die nachvollziehbar sind und an denen man mitwirken kann.</p>
<p>Mit der Entscheidung, im Bisherigen zu verharren, zerstört sich sohin das vatikanische Regime selbst. Längst wendet sich ein sehr großer Teil der Katholiken von einer kirchlichen Obrigkeit ab, deren Vorgehen für sie unverständlich und vom Unterlassen notwendiger Schritte gekennzeichnet ist. Eine absurde Situation ist entstanden. Die Kirchenleitung verlangt Gehorsam sogar des Verstandes, doch kaum mehr wird beachtet, was sie vorschreibt. So tritt ein, was Jesus als fehlende Bestandskraft eines Reiches bezeichnet, das in sich uneins ist. Sie wird sich gewiss auch in diesem Fall erweisen.</p>
<p>Ein weiterer Umstand, der das System zerstört, ist die Abschottung der Führungskräfte. Wie im weltlichen Bereich bei verhassten Diktaturen tritt an die Stelle der Verständigung die Verkündung aufoktroyierter „Wahrheit“. Der freie Wettbewerb von Gedanken, Meinungen und Argumenten wird systematisch unterdrückt. Man sorgt vor, dass in die Entscheidungsebenen nur Personen gelangen, für die man das bezeichnende Wort „papsttreu“ verwendet. Die Willensbildung der Kirche ist eine Einbahnstraße von oben nach unten. Der auch in sozialen Gebilden notwendige Blutkreislauf wird durch einen lebensbedrohenden Infarkt blockiert.</p>
<p>Ebenso verhängnisvoll ist der ungehemmte Zentralismus. Die katholische Soziallehre fordert die Beachtung des Prinzips der Subsidiarität ein. Alle großen gesellschaftlichen Gebilde weisen verschiedene Ebenen auf, denen ihre besondere und unverzichtbare Funktion zukommt. Die jeweils Übergeordnete darf nur dort eingreifen, wo dadurch eigenständiges und menschennahes Wirken nicht behindert wird. Dieser Grundsatz wird von der Kirchenordnung auf skandalöse Weise missachtet.</p>
<p>Folge ist völlig fehlende Effizienz des Systems, das keine Korrektive kennt. Es ist nicht nur unmöglich, sondern auch unmenschlich, einem Mann allein die Leitung einer Glaubensgemeinschaft von einer Milliarde Menschen zu überantworten. Der Papst soll etwa 5.000 Bischöfe ernennen und „brüderlich“ anleiten. Die Unmöglichkeit dessen führt zur faktischen Abtretung der tatsächlichen Regierungstätigkeit an eine hypertrophe vatikanische Bürokratie. Beobachter des Geschehens in der Kurie stehen oft vor der Frage, ob und inwieweit dort wirklich geschehe, was der Pontifex maximus will.</p>
<p><strong>Was kommt nach dem Vatikanregime?</strong></p>
<p>Der Papst ist mit Sicherheit nicht in der Lage, zu wissen, was in „seiner“ weltumspannenden Kirche wirklich geschieht. Die Auswahl der Informationen, die an ihn gehen, obliegt einer unkontrollierbaren Religionsbürokratie, die aufgrund ihres großen Einflusses jenen Versuchungen ausgesetzt ist, die sich in allen solchen Gebilden zeigen: Eigene Interessen zu vertreten, abzuschirmen, Machtkämpfe zu führen und zu intrigieren. Moderne Führungsmethoden wissen längst, wie das auszuschließen ist.</p>
<p>Ein weiters wirkender Faktor der unabwendbaren Selbstzerstörung ist Realitätsverweigerung. Allzu oft wird über das hinweggesehen, was Wirklichkeit ist und zum Handeln herausfordern sollte. Verdrängt wird, was nicht mit dem strikt vorgegebenen Idealbild einer von Gott herabreichenden heiligen Kommandolinie übereinstimmt. Um dennoch den Schein zu wahren, wird immer wieder  beschönigt und vertuscht. In der Öffentlichkeit entsteht der Eindruck der Verlogenheit.</p>
<p>Wohl der verhängnisvollste Fehler des heutigen Vatikanregimes ist die systematische Degradierung der Bischöfe als früher zentrale Figuren der Kirche. Sie wären dazu berufen und auch in der Lage, gemeinsam mit dem Klerus in ihren Diözesen den Kontakt mit den Gläubigen und deren Zusammenschlüssen zu pflegen. Sie müssten auf das achten, was vom Kirchenvolk als richtig und nötig erachtet wird („Sensus fidelium“). Vor allem wäre ihre Aufgabe, Wahrnehmungen und Vorschläge nach Rom weiterzuleiten sowie Anliegen dort energisch zu vertreten. Sie unterlassen das aber und empfinden sich nur mehr als letztlich hilflose Vollzugsorgane zu fürchtender Vatikanmacht.</p>
<p>Gegenüber Verschwörungstheorien ist immer Vorsicht geboten, aber beim kritischen Beobachter drängt sich der Eindruck auf, dass bestimmte Gruppierungen (Stichwort Opus dei) am Werk sind, die konsequent das Ziel einer auf elitären Konservativismus reduzierten Kirche verfolgen. Das papstzentrierte Kirchenrecht ermöglicht es diesen Kräften, ungehemmt zu agieren. Gerade sie sind aber nicht von Gott eingesetzt, sondern von sich selbst und ihrem Machtwahn. Ist Benedikt nicht längst in ihrer Geiselhaft?</p>
<p>Der Kirche droht als Folge all dessen, von einem abstrus gewordenen Regime und mit ihm in den Abgrund des historischen Untergangs gerissen zu werden. Das Zusammenbrechen eines wie beschriebenen Systems rücksichtsloser Machtausübung ist mit Sicherheit zu erwarten. Es ist ebenso ineffizient wie unmenschlich. Es darf daher keinesfalls unterlassen werden, die Zukunft der Kirche für die Zeit danach zu planen.</p>
<p>Was vom tradierten Christentum kann überleben und wie soll das möglich sein? Die Wege zeichnen sich allmählich und immer deutlicher ab. Es muss Glaubenssubstanz gebildet werden, die von jenem Klerikalismus befreit ist, der sich unerträgliche Herrschaft anmaßt. Übersehen wir es keinesfalls: Was Jesus die Menschen lehrte ist nach wie vor in ihrem Bewusstsein vorhanden, es lebt und wirkt auch in unserer Zeit vielfach und segensreich. Entscheidend wird sein, ob es die erforderliche Kraft entwickeln kann, die dem Glauben ein Fortbestehen auch außerhalb jener privaten religiösen Sphären sichert, in die sich heute sehr Viele zurückziehen.</p>
<p>Ja, es geht jetzt sehr wohl für jene, die nicht dorthin seelisch emigrieren wollen, um „Ungehorsam“! Dem verderbten Vatikanregime die Gefolgschaft zu versagen, ist aber nur der erste Schritt zum Überleben der Kirche. Die Geschichte lehrt, dass stürzende Systeme durch andere ersetzt werden. Die Gefahr, dass dabei erst recht Fehlentwicklungen eintreten, ist ebenso vielfach historisch erwiesen und in unserer Gegenwart wiederum sichtbar. Sie kann nur abgewendet werden, wenn es den breiten Konsens eines durchdachten „Weitermachens dennoch!“ gibt. Keineswegs auf den bisherigen Wegen, auch nicht dem einer so genannten „Neuevangelisierung“. Es sei denn, man verstehe diese als Besinnung auf und Rückkehr zu Jesus. Aber das ist es nicht, was uns die Hierarchie unter diesem Titel einzureden versucht, denn sie will nur wieder ein Mehr vom Bisher.</p>
<p>Immer wieder wird aufgefordert, für geistliche Berufe zu beten. Doch das System weist mit seinen starren und sinnlosen Regeln viele Berufungen ab – abgesehen davon, dass es für die jungen Menschen unserer Zeit höchst unattraktiv wurde. So kann auch das Gebet um „Arbeiter im Weinberg des Herrn“ nicht erhört werden, denn sein Erfolg wird von denen selbst sabotiert, die es uns nahelegen. Beten ist nur sinnvoll, wenn es von der Tat begleitet wird. Zu dieser sind heute alle aufgerufen, die der Kirche ihre Zukunft sichern wollen. Unterbleibt da rechtes und selbstbewusstes Handeln ist das Schlimmste zu befürchten. Gelingt es aber, kann viel – ja eigentlich alles – gewonnen werden!
</p>
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